Das Wichtigste zum Arbeitsrecht

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Redakteur
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(CIS-intern) – Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So gelten für beide Seiten bestimmte Rechte aber auch Pflichten, welche in unterschiedlichen Gesetzen Anwendung finden. Wie in allen Bereichen des Lebens ist jedoch auch das Arbeitsrecht nicht immer in der Realität tatsächlich umgesetzt. Dann ist es wichtig zu wissen, welche Recht man als Arbeitnehmer eigentlich besitzt.

Arbeitsvertrag

Noch vor Arbeitsantritt kann es bereits zu Unstimmigkeiten mit dem Arbeitsrecht kommen. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dieser muss die folgenden Details enthalten:

  • Angaben zum Arbeitgeber

  • Arbeitsort

  • Dauer der Beschäftigung

  • Gehalt

  • Beschreibung der Tätigkeit

  • Arbeitszeit

  • Urlaubsdauer

  • Kündigungsfristen.

Zwar sind Arbeitsverträge relativ frei gestaltbar allerdings sind gewisse Bestandteile nach deutschem Recht genau geregelt und müssen eingehalten werden.

So müssen mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr festgelegt werden, wenn es sich um eine Vollzeit-Beschäftigung handelt. Auch die tägliche Arbeitszeit muss im Vertrag festgelegt sein. Diese darf im Allgemeinen nicht mehr als 8 Stunden täglich, an Werktagen, also Montag bis Samstag, betragen. Danach fallen Überstunden an, welche gegebenenfalls vergütet werden müssen. Das heißt, die maximale Wochenstundenzahl für eine Vollzeitbeschäftigung liegt bei 48 Stunden. Allerdings kann die Arbeitszeit kurzfristig auf 10 Stunden erhöht werden, solange die durchschnittliche Dauer über 6 Monate hinweg immer noch 8 Stunden beträgt.

Sollten die Regelungen im Arbeitsvertrag nicht mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen, sollte schnellstmöglich ein Kieler Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.

Kündigung

Besonders die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt häufig zu rechtlichen Streitigkeiten. Prinzipiell gibt es zwei Arten von Kündigungen: Die ordentliche und die außerordentliche.

Bei der ordentlichen Kündigung muss eine bestimmte Frist eingehalten werden. Meist ist diese im Arbeitsvertrag geregelt. Ist dies nicht der Fall gelten mindestens vier Wochen (diese müssen auch mindestens im Vertrag festgelegt sein) für beide Seiten. Für den Arbeitnehmer bleibt dies gleich, die Frist verlängert sich jedoch für den Arbeitgeber, je länger der Mitarbeiter im Betrieb tätig ist. In der Probezeit hingegen gelten beidseitig lediglich zwei Wochen. Der Arbeitgeber muss einen Grund angeben, während der Arbeitnehmer grundlos, innerhalb der Fristen, eine Kündigung einreichen kann.

Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen die oben genannten Zeitspannen nicht beachtet werden, weshalb sie häufig auch als fristlose Kündigung bezeichnet wird. Allerdings darf der Grund für die Kündigung bzw. dessen Kenntnisnahme nicht mehr als zwei Wochen zurückliegen. Dabei muss dieser Grund so schwerwiegend sein, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestelltem so schwer beeinträchtigt wurde, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Besonders bezüglich dieser Begründung erfolgen häufig Klagen.

Arbeitszeugnis

In Deutschland haben Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das Recht auf ein Zeugnis vom Arbeitgeber. Dabei wird zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis stellt eher eine Bestätigung dar. so werden lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit gemacht.

Das qualifizierte Zeugnis hingegen erläutert auch die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters. Dabei muss der Inhalt klar verständlich sein. Allerdings hat sich innerhalb dieser Formulierungen eine eigene Sprache entwickelt, welche oftmals netter klingt, als sie tatsächlich gemeint ist. So kann sich beispielsweise hinter dem Lob über das Verhältnis zum Chef, ein Tadel zum Verhalten gegenüber den Kollegen verstecken. Bei Zweifel über die Richtigkeit der Formulierungen und Angaben kann geklagt werden.

Foto: von Jörg Möller auf Pixabay

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