(CIS-intern) – Ab morgen hebt der Kreis Schleswig-Flensburg aufgrund der anhaltend niedrigen Inzidenzwerte seine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in bestimmten Bereichen des Kreises auf.
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„Ich bin froh und dankbar, dass das Infektionsgeschehen im Kreis stabil ist und die Infektionszahlen rückläufig sind bzw. gen Null tendieren. Damit kann nun auch die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen des Kreises aufgehoben werden. Unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen appelliere ich jedoch an alle Kreisbürger*innen, die Alltagsmaske überall da weiterhin zu tragen, wo es einmal eng wird – zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer“, so Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.
Gleichwohl müssen weiterhin an den Orten, in der diese Pflicht per Corona-Verordnung des Landes geregelt ist, Masken getragen werden – also zum Beispiel im ÖPNV und auf Wochenmärkten.
Außerdem gilt – und auch das ist in der Corona-Verordnung festgelegt – das immer dann eine Maske getragen werden muss, wenn das Abstandsgebot in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel nicht nur vorübergehend nicht eingehalten kann.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird heute, 15. Juni, veröffentlicht und gilt ab morgen, 16. Juni 2021.
In Bahnhöfen und auf Bahnsteigen gilt zudem vorrangig das Hausrecht der Deutschen Bahn, welches bereits eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorsieht, so dass es hier auch keiner weiteren Vorgaben durch eine Allgemeinverfügung bedarf.
In der Gesamtwertung der Situation ist es daher zumindest aktuell gerechtfertigt, die Vorgabe einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien aufzuheben, soweit diese nach § 2 Abs. 2 der Landesverordnung angeordnet wurde. Die übrigen Vorgaben wie z.B. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Wochenmärkten, bleiben davon unbeeinflusst.