Informationen zum Winterdienst in der Stadt Schleswig

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Redakteur
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Schneeräumpflichten
Eis und Schnee sind bekanntlich des einen Leid und des anderen Freud. Während sich Kinder daran erfreuen, kommt auf die Grundstückseigentümer eine Menge Mehrarbeit zu.
An dieser Stelle werden ein paar Tipps zum richtigen Verhalten bei Schnee und Eis gegeben:

Foto: Mario De Mattia

Wann muss geräumt bzw. gestreut werden?
Grundsätzlich hat sich die Streu- und Räumpflicht zeitlich dem Verkehrsbedürfnis anzupassen. Gemäß dem Ortsrecht der Stadt Schleswig bedeutet dies:
Schnee ist in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr unverzüglich nach beendeten Schneefall zu entfernen.
Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee bzw. Eisglätte muss am Folgetag mit Beginn des Tagesverkehrs bis 8:00 Uhr geräumt bzw. abgestreut sein.

Wer hat Radwege zu räumen/abzustreuen?
Dies ist an der jeweiligen Ausschilderung, nicht aber am baulichen Zustand zu erkennen:
Bei gemeinsamen Rad- und Fußwegen ist von den Anliegern Schnee und Eis zu beseitigen. Dies ist an den Schildern zu erkennen, bei denen ein waagerechter Strich die Fußgänger und Radfahrer trennt (Verkehrszeichen 240). Dies gilt auch in allen Fällen, wo keine Radwege ausgeschildert sind.
Wenn das Verkehrsschild einen getrennten Rad- und Fußweg ausschildert (ein senkrechter Strich trennt den Fußgänger vom Radfahrer, Verkehrszeichen 241), dann ist der Anlieger nur für den Fußweg zuständig, die Stadt räumt den Schnee auf dem Radweg.

Wie breit muss der Weg geräumt werden?
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten, mindestens jedoch in einer Breite von 1,50 Meter.

Wo räume ich den Schnee hin?
Schnee und Eis sind auf dem an der Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo das nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch aber nicht gefährdet werden. Von den anliegenden Grundstücken darf kein Schnee auf die Straße gebracht werden.

Was ist bei Bushaltestellen zu beachten?
An Omnibushaltestellen sind grundsätzlich die Anlieger streupflichtig. Dem Omnibusunternehmen obliegt keine primäre Verpflichtung, die zum Aus- und Einsteigen benutzten Teile des Bürgersteigs bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Bei sogenannten Bus-Caps gelten jedoch besondere Regelungen.

Darf ich Tausalz verwenden?
Aus Umweltschutzgründen ist die Anwendung von reinem Tausalz nicht zugelassen. Die häufige Anwendung oder starke Konzentration haben katastrophale Folgen: Die Taustoffe führen zur Versalzung des Bodens und schädigen dann insbesondere die Straßenbäume und anderes Straßenbegeleitgrün. Das Grund- und damit Trinkwasser wird mit Chloriden belastet. Es kommt zu Korrosionsschäden an Kraftfahrzeugen, Betonfahrbahnen und -brücken. Hunde leiden an den Verätzungen ihrer Pfoten.
Im Regelfall wird im städtischen Winterdienst deshalb Sand als abstumpfender Stoff auf die Straßen gestreut. Nur zur Erhaltung der Streufähigkeit enthält dieser ca. 10 v. H. Salz.
Für die Bürgersteige können laut Satzung Sand, Splitt, Kies oder andere Granulate verwendet werden.

Was kann noch getan werden?
Hier noch ein paar allgemeine Tipps für AutofahrerInnen und FußgängerInnen:

stets mit der Glättesituation rechnen

die Straßen werden nach Dringlichkeitsstufen gestreut. Hauptverkehrsstraßen und gefährliche Bereiche wie z. B. Gefällestrecken werden zuerst gestreut.

der Bremsweg ist bei Glätte länger als auf trockener Fahrbahn

bitte die Geschwindigkeit den jeweiligen Gegebenheiten anpassen

im Berufsverkehr ist mit höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Daher früher bzw. rechtzeitig losfahren, auf andere Verkehrsmittel und öffentlichen Personennahverkehr umsteigen oder einfach mal zu Fuß gehen.

gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfe ist wichtig. Behindern Sie bitte keine Fahrzeuge des Winterdienstes und fahren Sie nicht zu dicht hinter Streufahrzeugen auf. Die Streumittel sollen auf die Straße gelangen und nicht auf Ihre Motorhaube!

Wechseln Sie Ihre Sommerreifen gegen Ganzjahres- oder Winterreifen aus.

Fußgängerinnen und Fußgänger sollten Ihre Schuhe den winterlichen Verhältnissen anpassen. Es kommt darauf an, dass das Sohlenmaterial elastisch ist und sich Unebenheiten gut anpassen kann. Das Schuhprofil sollte die gesamte Lauffläche überdecken und rechtwinklige Kanten aufweisen.

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