In Nordrhein-Westfalen sind die ersten Coronavirus-Patienten bestätigt worden. In Italien werden ebenfalls immer mehr Fälle bekannt. Die Angst vor der Lungenkrankheit, die durch den Virus ausgelöst werden kann, wächst.
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Das Gesundheitsamt des Kreises Schleswig-Flensburg prüft mehrmals täglich die aktuelle Lageeinschätzung des Robert Koch-Institutes (RKI). Zusätzlich findet regelmäßig ein Austausch mit dem schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium statt.
Dr. Kai Giermann, Leiter des Gesundheitsamtes, betont: „Bisher gibt es im Kreisgebiet weder einen Verdachtsfall noch einen bestätigten COVID-19-Fall. Unabhängig davon ist die Einhaltung üblicher Hygienemaßnahmen äußerst sinnvoll, denn sie helfen, die weitere Verbreitung von Krankheiten zu reduzieren.“
Sollte es zu einem Verdachtsfall (Person mit Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall oder Aufenthalt in einem vom RKI definierten Risikogebiet und jeweils mit Krankheitssymptomen) kommen, würde das Gesundheitsamt des Kreises für eine Untersuchung auf das SARS-CoV-2-Virus sorgen. Dazu ist ein Nasen- oder Rachenabstrich erforderlich, der dann untersucht werden würde.
Patient*innen sollen bei Verdachtsmomenten immer zunächst telefonisch Kontakt zu ihrer Arztpraxis aufnehmen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses würden betroffene Personen – nach Einzelfallprüfung entweder zu Hause oder bei klinischer Behandlungsbedürftigkeit im Krankenhaus – isoliert, um eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Wird das Virus im Abstrich labortechnisch nicht nachgewiesen, kann die Person entlassen werden, jedoch noch weiter unter die Beobachtung des Gesundheitsamtes gestellt werden.
Im Falle eines SARS-CoV-2-Virusnachweises würde das Gesundheitsamt gegenüber der infizierten Person die weitere Quarantäne im häuslichen Umfeld oder im Krankenhaus – je nach Gesundheitszustand – anordnen. Umgehend würden dann die Kontaktpersonen ermittelt und erfasst. Den Kontaktpersonen würde auferlegt werden, zwei Wochen lang täglich zweimal die Körpertemperatur zu messen und Auskünfte über den Gesundheitszustand zu geben. Täglich würde das Gesundheitsamt die Informationen abfragen. Im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Kontaktpersonen würde man dann auch bei ihnen eine Untersuchung auf das SARS-CoV-2-Virus veranlassen.
Die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz fordern die unverzügliche Meldung eines Verdachtes einer SARS-CoV-2-Infektion oder einer COVID-19-Erkrankung oder eines Labornachweises an das Gesundheitsamt.
Hygienemaßnahmen
Seitens des Gesundheitsamtes wird die Einhaltung der allgemeinen Hygiene – wie immer zur Grippezeit – empfohlen. Diese Hygienemaßnahmen gelten auch für das neuartige Coronavirus:
- Regelmäßiges Händewaschen;
- Sich nicht ins Gesicht fassen;
- Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge;
- Abstand zu erkrankten Personen einhalten / Menschenansammlungen meiden.
Aktuelle Informationen rund um das neuartige Coronavirus beziehungsweise die COVID-19-Erkrankung sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus zu finden.
Informationen finden sich auch im Internetauftritt der Landesregierung https://www.schleswigholstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/I/200129_Grippe_Coronavirus.html oder auf der Seite des Robert Koch Institutes unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.