(CIS-intern) – Heute (09. Februar 2024) informierte Küstenschutzminister Tobias Goldschmidt in Kappeln, Kommunen, Wasser- und Bodenverbände und Interessierte aus dem Kreis Flensburg-Schleswig über die Unterstützungsmaßnahmen des Landes, um die Sturmflutschäden an den Küstenschutzanlagen an der Ostsee zu beheben.
Etwa die Hälfte der Regionaldeiche wurde bei der Oktobersturmflut beschädigt, an zwei Stellen gab es Deichbrüche. Seitdem hat das Umweltministerium zusammen mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz ein breites Unterstützungsangebot für die Betroffenen aufgelegt. „Unser gemeinsames Ziel ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Deichsicherheit der Regionaldeiche. Wir haben ein großes Interesse daran, dass die Verbände und Kommunen vor Ort ihre Deiche spätestens bis zur nächsten Sturmflutsaison wieder hergestellt haben und werden nach Kräften unterstützen – und zwar ebenso finanziell wie fachlich“, sagte Küstenschutzminister Tobias Goldschmidt bei der Veranstaltung in Kappeln.
Kompetenzzentrum beim LKN eingerichtet
Um die Kommunen und Verbände beim Küstenschutz zu unterstützen, hat das Umweltministerium bereits im November beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein (LKN) ein neues Kompetenzzentrum eingerichtet. Dieses berät als zentrale Anlaufstelle bei allen fachlichen und planerischen Fragen. „Direkt nach der Sturmflut wurde klar, dass die Verbände und Kommunen kurze Kommunikationswege ins LKN brauchen um dringliche Fragen rasch zu klären. Dafür ist das Kompetenzzentrum im LKN mit seinen festen Ansprechpartnern für die jeweiligen Regionen geschaffen worden,“ sagte Goldschmidt und dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LKN für ihre Arbeit in den letzten Monaten.
Die im Kompetenzzentrum arbeitenden Ingenieure und Landespfleger ordnen die Schäden an den Stränden, Dünen, Küsten- und Hochwasserschutzanlagen ein und unterstützen bei der Planung für den Wiederaufbau. Der LKN hat nach der Sturmflut bereits ein komplettes Deichscreening durchgeführt. Er hat alle Deiche begutachtet, ihren Zustand geprüft und Vorschläge für Reparatur und Instandhaltung erarbeitet. Dabei wurde klar, dass rund ein Sechstel der Regionaldeiche schwere Schäden davongetragen hat, je ein weiteres Sechstel mittlere und leichte Schäden.
Kosten für Deichreparatur werden bis zu 90 Prozent übernommen
„Wo Deiche beschädigt oder gar gebrochen sind, unterstützt der LKN den jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverband und die Gemeinde bei der Planung des Wiederaufbaus. Und die Kosten für die Wiederherstellung der Regionaldeiche werden zu 90 Prozent vom Land getragen“, sagt Goldschmidt. Die entsprechende Förderrichtlinie für Schäden durch die Ostseesturmflut wird am 12. Februar veröffentlicht. Von dem Moment an sind Anträge rückwirkend zum 19. Oktober 2023 möglich. „Es gibt nach wie vor keinen Grund, mit den Vorbereitungen der Wiederaufbaumaßnahmen an Küstenschutzanlagen zu warten“, so Goldschmidt. „Wir werden den Betroffenen so wenig Bürokratie wie möglich zumuten. Deshalb haben wir in einem Behördenerlass passende Werkzeuge entwickelt und Wiederaufbaumaßnahmen genehmigungsfrei gestellt“, erklärte der Minister.
Umwandlung in Landesschutzdeich mit bis zu 95 Prozent gefördert
„Während es aktuell vor allem um den Wiederaufbau der beschädigten Deiche geht, werden wir unsere Küsten in den nächsten Jahren noch stärker als bisher vor den Folgen des Klimawandels schützen müssen. Die Küstenlinie wird sich stark verändern. Wir werden einerseits Siedlungen durch technische Bauwerke schützen müssen und andererseits der Ostsee mehr Raum geben. Die Prognosen für den Meeresspiegelanstieg sind besorgniserregend und es ist schon heute völlig klar, dass das die Küstenlinien verändern wird. Wir müssen früh anfangen, diesen Prozess zu gestalten“, so Goldschmidt. Soll ein Deich erhöht und möglicherweise sogar in einen Landesschutzdeich umgewandelt werden, liegt die Verantwortung für Planung und Baumaßnahmen ebenfalls bei den Verbänden oder Kommunen. „Hier fördern wir die Kosten mit bis zu 95 Prozent. Die Landesschutzdeiche gehen dann in unsere Landesverantwortung über“, sagte der Küstenschutzminister.
Strategie Ostseeküste 2100 – Ein Blick weit in die Zukunft unserer Küsten
Durch den Meeresspiegelanstieg ist in Zukunft vermehrt mit schweren Sturmfluten auch an der Ostsee zu rechnen. Minister Goldschmidt: „Die Flut war ein Weckruf. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, welche Gebiete wir langfristig schützen können und wollen. Alles wird mit gesellschaftlich vertretbaren Kosten nicht mehr möglich sein.“
Auch hierzu hat das Land Überlegungen angestellt. Diese Ideen sollen zum Ende des Jahres in der „Gesamtstrategie Entwicklung Ostseeküste bis 2100“ von der Landesregierung verabschiedet werden. Ziel dieser Strategie ist eine Ostseeküste, die nachhaltig und langfristig an die Folgen des Klimawandels angepasst ist. Dazu gehören zum einen geeignete Hochwasserschutzanlagen für besonders gefährdete Gebiete, zum anderen klimaangepasste Nutzungsformen für solche Gebiete, die bei Sturmfluten überschwemmt werden können. „Mit der Strategie werden wir den Kommunen und Verbänden Werkzeuge für den nachhaltigen Küstenschutz bis zum Jahr 2100 zur Verfügung stellen. Damit wir auch noch zur nächsten Jahrhundertwende gut und sicher an der Ostsee leben können“, betonte Goldschmidt.
Die Landesregierung wird in zwei weiteren Info-Terminen in Damp (16. Februar) und Großenbrode (7. März) die betroffenen Verbände und Kommunen über die Unterstützungsangebote informieren.
Hintergrund:
Der Begriff „Landesschutzdeich“ stammt aus dem Landeswassergesetz (LWG) und bezeichnet Deiche mit hoher Schutzwirkung, die Küstengebiete vor Sturmfluten, auch im Zusammenwirken mit einem weiteren Deich oder einer sonstigen Hochwasserschutzanlage (Deichanlagen), schützen; vorrangig sollen Leib und Leben von Menschen an ihren Wohnstätten sowie außergewöhnlich hohe Sachwerte geschützt werden.
Für die Verstärkung von Landesschutzdeichen wird das Konzept des „Klimadeichs“ angewandt, um sicherzustellen, dass der Landesschutzdeich nach Verstärkung einen Meeresspiegelanstieg von etwa einem Meter kehren kann. Hierzu werden bei dem Konzept ein Klimazuschlag von 0,5 Metern berücksichtigt, sowie die Kubatur der Außenböschung abgeflacht. In nachfolgenden Bauphasen kann mit vergleichsweise geringem Aufwand sogar einem Meeresspiegelanstieg von bis zu zwei Metern ohne Beeinträchtigung des heutigen Schutzstandards begegnet werden.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, Martina Gremler | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
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