Kreis Schleswig-Flensburg – Corona-Virus: Als Veranstalter das Risiko einschätzen

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Redakteur
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Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wurden bereits viele Großveranstaltungen abgesagt. Das Gesundheitsamt des Kreises empfiehlt Veranstaltern, sich an den Hinweisen des Robert Koch-Instituts zu orientieren. Danach sollte zuallererst der Teilnehmerkreis untersucht werden: Wie viele Menschen kommen zusammen, wie hoch ist die Dichte? Nehmen ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen teil? Kommen Teilnehmer aus bekannten Risikogebieten? Darüber hinaus sind auch Dauer und Art der Veranstaltung ausschlaggebend: Wie intensiv stehen die Teilnehmenden in Kontakt? Eine Tanzveranstaltung etwa wird als risikogeneigt eingestuft.

Foto: von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

 

Es ist deshalb wichtig, mit den Risiken verantwortungsvoll umzugehen, die von einer größeren Veranstaltung ausgehen. Zur Orientierung gibt der Kreis für Veranstaltungen und sonstigen Aktionen folgende Hinweise: 

 

Das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Übertragungen können auch bei größeren Veranstaltungen vorkommen. Ansteckungen kamen im Zusammenhang mit Konferenzen, Reisegruppen, Gottesdiensten oder auch Karnevalssitzungen vor. 

 

Als Veranstalter sollten Sie anhand nachstehender Kriterien das individuelle Risiko ihrer Veranstaltung einschätzen:

Ein hohes Risiko besteht, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt ist,

  • wenn keine zentrale Registrierung der Teilnehmer vorgesehen ist (unbekannte Zahl von Personen),
  • wenn Menschen aus Risikogebieten oder aus Regionen mit gehäuftem COVID-19-Vorkommen teilnehmen,
  • wenn viele ältere Menschen oder Menschen mit Grunderkrankungen teilnehmen,
  • wenn die Räumlichkeiten schlecht belüftbar sind und nicht ausreichend Plätze zur Händehygiene zur Verfügung stehen.

Bestehen diese Risiken, empfiehlt der Kreis Schleswig-Flensburg, die Veranstaltung abzusagen und das unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmeranzahl!

 

Auf Veranstaltungen mit einem offenen Teilnehmerkreis ist es extrem schwierig, Kontaktpersonen nachzuverfolgen. Es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Ü

bertragung auf viele Personen kommen. Daher ist auch dieser Aspekt In die Abwägung mit einbezogen werden.

Bei jeder Veranstaltung, die stattfindet, können Sie als Veranstalter folgende Maßnahmen ergreifen, um die Teilnehmer vor Infektionen zu schützen:

 

  • den Veranstaltungsort ausreichend belüften
  • Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene 
  • Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren 
  • Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome 

 

Die vollständigen Handlungsempfehlungen gibt es online unter www.rki.de. Weitere Hinweise des Kreises stehen unter www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus zur Verfügung. Bei weiteren Fragen steht auch das Gesundheitsamt des Kreises unter 04621 810-0 beratend zur Verfügung.

 

„Ich appelliere darüber hinaus an alle Bürgerinnen und Bürger sich sehr genau zu überlegen, ob sie Veranstaltungen besuchen. Insbesondere gilt dies dann, wenn sie Symptome wie Fieber, Husten und/oder Atembeschwerden haben oder zu den sogenannten Risikogruppen gehören. Zu einer Risikogruppe gehören sie dann, wenn sie über 65 Jahre alt sind oder an einer schweren Erkrankung leiden, die das Immunsystem schwächen. Darüber hinaus sollten sie sich unbedingt an die Hygieneempfehlungen des Robert Koch Institutes halten. Ich appelliere dabei an Ihre Eigenverantwortung!“, betont Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.

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