(CIS-intern) – am Freitag, dem 08.08.2025, haben Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) erneut eine gemeinsame Kontrolle in der Innenstadt durchgeführt. Hintergrund sind Beschwerden aus der Bevölkerung über das unzulässige Befahren und Parken in der Fußgängerzone Stadtweg sowie im Bereich zwischen Lollfuß, ZOB und Gallberg.
Im Fokus der Kontrollen standen Kraftfahrzeuge, Fahrräder und E-Scooter, die widerrechtlich in der Fußgängerzone unterwegs waren. Die Beschilderung an den Zugängen weist deutlich auf die geltenden Regeln hin: Die Durchfahrt ist verboten. Radfahrende dürfen die Ladenstraße nur außerhalb der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr befahren. In diesem Zeitraum ist das Befahren nur mit einer zuvor bei der Stadt beantragten Ausnahmegenehmigung zulässig.
Die Zuständigkeiten bei diesen Kontrollen sind klar verteilt: Während die Polizei den fließenden Verkehr überwacht, kontrolliert der KOD den ruhenden Verkehr. Beide Behörden führen neben den gemeinsamen Einsätzen auch regelmäßig eigene Kontrollen im Bereich der Ladenstraße durch. Geschwindigkeitsverstöße außerhalb dieser Zonen fallen hingegen in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Schleswig-Flensburg.
Bei der Kontrolle am 08.08. kam es zu mehreren festgestellten Verstößen, daneben fanden jedoch auch zahlreiche konstruktive Gespräche mit einsichtigen Bürger*innen statt, bei denen auf Verwarnungen verzichtet wurde.
Die verstärkte Präsenz von Polizei und KOD wird von vielen Anwohner*innen und Passant*innen positiv wahrgenommen. Die persönliche Ansprache vor Ort hat eine präventive Wirkung -daher werden die gemeinsamen Kontrollen auch künftig fortgesetzt.
Foto: Stadt Schleswig