Es ist zum aus der Haut fahren. Der Geruch strapaziert die Nase. Der Anblick erzeugt Ekel. Die Rede ist von Hundekot. Überall liegen Haufen: Gehweg, Sport- und Freizeitflächen sowie auf Kinderspielplätzen. Eltern und Kinder schlagen Alarm. Freilich müssen die Vierbeiner auf natürlichem Weg beim „Gassi gehen“ sich entleeren. Jedoch sind dann die Hundebesitzer in der Pflicht, den Kot zu beseitigen.
Foto: Stadt Schleswig
Die Stadt Schleswig hat 50 Hundekotbeutelhalter platziert, um es den Hundehaltern einfacher zu machen. Zudem sind die Beutel auch im Rathaus erhältlich. Damit die Hundehalter die Beutel im nächstliegenden Abfallbehälter entsorgen kann. „Besonders ärgerlich und in keiner Weise tolerierbar ist, wenn sich der Hundekot auf Kinderspielplätzen befindet“, stellt Maren Petersen vom Fachdienst Ordnung der Stadt klar. Denn: das Hundegesetz verbietet, dass Hunde auf Kinderspielplätzen geführt werden.
Zuletzt konnten Hundekotverunreinigungen auf dem Kinderspielplatz an der Göttrikstraße beobachtet werden. „Die Hygiene ist nicht mehr gegeben“, informiert Arne Kähler, als er trotz mehrmaliger Beseitigung der Hundekothaufen durch den Unternehmensverbund Schleswiger Stadtwerke im Bereich Umweltdienste (UWD) im Auftrag die Flächen inspiziert. „Eigentlich müssten wir den Spielplatz sperren“, schafft Kähler ein Schreckensszenario. Denn: „Hunde sind auf Spielplätzen verboten“, heißt es im „Gesetz über das Halten von Hunden“ (Hundegesetz).
Hintergrund ist, dass ein Spielplatz eine Kinderzone ist, in der Hunde nichts zu suchen haben. Hunde könnten den Spielplatz verschmutzen (siehe Bild Göttrikstraße) und die Kinder beim Spielen mit ihrem Verhalten einschränken. Auf allen Spielplätzen gilt nach § Paragraph 3, Absatz 3, Punkt 3 ein Hundeverbot auf Kinderspielplätzen, oftmals gibt es dafür extra noch ein Schild. Ein Verstoß gegen diesen Passus im Hundegesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Anzeigen nehmen die Stadt oder die Polizei entgegen.