(CIS-intern) – Der Kreis Schleswig-Flensburg hebt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter im Kreis Schleswig-Flensburg sowie in der Stadt Flensburg vom 11. Januar 2022 mit Wirkung vom 21. März 2022 auf.
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Zuletzt war Mitte Februar eine Nonnengans bei Bollingstedt positiv auf das hochpathogene Geflügelpestvirus befundet worden. Seitdem ist im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg die Meldung von Totfunden bei Wildvögeln stark rückläufig . Wie der leitende Kreisveterinärdirektor Dr. Volker Jaritz mitteilt, ist nach einer entsprechenden Risikobewertung entschieden worden, das Aufstallungsgebot nunmehr aufzuheben. Dieses kommt auch den artspezifischen Bedürfnissen der Tiere entgegen.
In diesem Winter hatte es im Kreisgebiet neun Befunde des Gelügelpestvirus bei Wildvögeln gegeben und damit deutlich weniger als im vergangenen Winter. Durch die ergriffenen Biosicherheitsmaßnahmen konnte zumindestens im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg erreicht werden, dass kein Eintrag in die Hausgeflügelbestände stattgefunden hat.
Dr. Jaritz weist die Geflügelhalter trotz der Aufhebung des Aufstallgebotes darauf hin, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände weiterhin stringent einzuhalten, da der Vogelzug noch nicht abgeschlossen ist.