Schleswig: Zwangsmaßnahmen gegen Investor des Bahnhofsgebäudes festgesetzt

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Redakteur
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Trotz anderslautender Bekundungen und des aus Sicht der Stadt Schleswig als glaubhaft erachtetem Versuch, einen Neustart beim Bahnhof hinsichtlich des Baugenehmigungsverfahrens zu erreichen, scheint der getroffene Handschlag nicht mehr als ein symbolischer Akt gewesen zu sein. Denn, obwohl anders vereinbart, sind die Bautätigkeiten vom Investor munter fortgesetzt worden.

Foto: Erich Westendarp  / pixelio.de



Der verhängte Baustopp wurde weiterhin nicht eingehalten, außerdem haben Mitarbeiter des Bauamtes festgestellt, dass der Investor trotz des verfügten Baustopps weiter umfangreiche Bauausführungen hat durchführen lassen, wie z. B. das Einbringen des Stahlbetonpodestes in einem unterkellerten Bereich der Eingangshalle und der Einbau einer Stahlbetondecke auf eine Holzbalkenlage im obersten Geschoss. Dieses alles erfolgte ohne Erbringung eines statischen Nachweises.

Zusätzlich sind durch die eingebrachten Betonmengen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Standfestigkeit des Gebäudes entstanden, die einen weiteren Termin mit einem Statiker erfordern und zu Absperrungen größerer Bereiche des Bahnhofs führen.

Vor diesem Hintergrund sieht sich der Bürgermeister nunmehr genötigt, die Instrumente des Ordnungsrechts zur Anwendung zu bringen. Insbesondere werden die Räume, die sich im Zugriff des Investors befinden, versiegelt.

Zitat Bürgermeister Dr. Christiansen: Ich bedauere diese Entwicklung sehr, hatte ich doch ein gutes Gefühl, dass der Investor sich zu einem finalen Neubeginn bereit erklären würde. Mitten in der Vorbereitung der Terminplanung mit den Fachbehörden mussten nunmehr diese weiteren eklatanten Mängel festgestellt werden. Anscheinend begreift der Investor momentan nur die rechtsstaatliche Regelung. Wir stellen uns darauf ein, dass wir uns jetzt erst einmal auf der Ebene eines Rechtsstreitverfahrens bewegen werden. Das ist insofern sehr bedauerlich, weil ich das Konzept prinzipiell für gut halte. Aber für alle gilt: Spielregeln müssen eingehalten werden und wenn man der Meinung ist, dass die Stadt Schleswig die falschen Instrumente zum Einsatz bringt, lassen wir uns gern überprüfen. Dafür haben wir in Schleswig auch die Gerichtsbarkeit.

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