(CIS-intern) – Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.
Profitieren sollen davon nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.
Bereits jetzt können geduldete Ausländer bei Erfüllung der entsprechenden integrativen Leistungen einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Um die Möglichkeit zu erhalten, u.a. an entsprechenden integrativen Kursen teilzunehmen, wird zum 1. Januar 2023 geduldeten Ausländern, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, ein befristetes Aufenthaltsrecht eingeräumt, um aus diesem Status heraus leichter die geforderten Integrativleistungen erbringen zu können.
Derzeit ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Anträgen auf Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Daher kann es bei der Bearbeitung der Anträge zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Die Bearbeitung der Anträge wird erleichtert, je vollständiger sie gestellt werden.
Wer wissen möchte, ob gegebenenfalls ein Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts besteht, kann sich vor der Antragstellung anhand eines Merkblattes unter https://t1p.de/awzkv informieren.
Informationen über den Stand der Gesetzgebung und die Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechtes werden unter www.schleswig-flensburg.de zur Verfügung gestellt.
Bild von Zachtleven fotografie auf Pixabay