Informationen zur Briefwahl zur Bürgermeisterwahl am 21.09.2025

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Redakteur
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(CIS-intern) – Für die Bürgermeisterwahl 2025 können Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragt werden. Die Stadt Schleswig macht darauf aufmerksam, dass durch die Nutzung der Briefwahl Wartezeiten am Wahltag vermieden und bequem von zu Hause aus gewählt werden kann.

Möglichkeiten zur Beantragung:

  • Onlineportal

Das Onlineportal OLIWA – Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines ermöglicht eine schnelle und umweltfreundliche Beantragung des Wahl- oder Abstimmungsscheins. Die Angaben zu „Wahlbezirk“ und „Nr. im Wählerverzeichnis“ sind optional. Die Beantragung darüber ist ab dem 11.08.2025 um 00:00 Uhr möglich.

  • Persönlich im Rathaus

Im Rathaus Schleswig, Rathausmarkt 1, Zimmer 25 bis 27, können Briefwahlunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragt werden. Dazu ist die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die Stimmabgabe kann direkt vor Ort erfolgen oder die Unterlagen werden mitgenommen.

  • Per E-Mail

Anträge können formlos an wahlen-LDN@stadt-schleswig.sh mit folgenden Angaben gesendet werden: Vorname(n), Familienname, Geburtsdatum, Meldeanschrift, Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer (Wahlbezirk und Wählerverzeichnis nur falls vorhanden; steht auf der Wahlbenachrichtigung)

  • Per Post

Der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindliche Antrag kann ausgefüllt, unterschrieben und per Post an die angegebene Adresse gesendet werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden am 14.08.2025 versendet und sollen bis zum 31.08.2025 zugehen.

  • Per Fax

Auch eine Antragstellung per Fax ist möglich. Der unterschriebene Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann an die Faxnummer 04621 814-329 gesendet werden.

  • Abholung für andere Personen

Bei der Abholung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person sind folgende Dokumente mitzubringen:

    • Der unterschriebene Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins
    • Eine Vollmacht mit Unterschrift und Angaben zur bevollmächtigten Person
    • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

Die Stadt Schleswig empfiehlt die Nutzung des Onlineportals für eine unkomplizierte und sichere Beantragung.

Rückfragen und weitere Informationen

Für Fragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 04621 814-321 oder per E-Mail an wahlen-LDN@stadt-schleswig.sh zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich zudem auf der städtischen Website unter:
www.schleswig.de | Bürgermeister*inwahl 2025 in der Stadt Schleswig

Foto: Image by Michael Schwarzenberger from Pixabay

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