Wie sicher ist unser Geld bei den Banken?

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur
Rate this post

(Foto: bschpic  / pixelio.de) – Im April 2014 hat das Europäische Parlament neue Regelungen für Banken beschlossen. Diese betreffen alle 28 Mitgliedstaaten der EU, haben allerdings keine Auswirkungen auf die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro pro Bank und Anleger. Die neuen Regeln dienen lediglich dazu zu helfen, damit es für die Banken unwahrscheinlicher wird, auf die sogenannte Einlagensicherung zurückzugreifen. Doch was hat es mit der Einlagensicherung nun auf sich?

Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist die EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH) für die gesetzliche Einlagensicherung zuständig. Privatbanken besitzen andere Verbände zur Einlagensicherung als beispielsweise die Sparkassen, öffentliche Banken sowie Genossenschaftsbanken. Zu den öffentlichen Kreditinstituten zählen die Förderbanken der Länder sowie des Bundes und noch einige Landesbank-Töchter.

Auch die Sparkassen besitzen ihren eigenen Haftungsverbund. Gemäß einem Vertrag sind alle Einlagen bei einer Sparkasse, Landesbausparkasse, Landesbank und der Deka Bank in unbegrenzter Höhe abgesichert, denn diese gehören dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe an.

Das Gleiche gilt für Genossenschaftsbanken – hier sind die Anlagen ebenfalls in unbegrenzter Höhe abgesichert. Alle deutschen öffentlichen Banken sind in einem eigenen Verband gebündelt, der für die Einlagensicherung zuständig ist. Hier sind die Spareinlagen gesetzlich bis 100.000 Euro abgesichert. Auch in anderen EU-Staaten sind Spareinlagen bis zu 100.000 Euro gesichert, so zum Beispiel bei MoneYou.

Die freiwillige Einlagensicherung

Neben dieser gesetzlichen Einlagensicherung gibt es auch noch die freiwillige Einlagensicherung. Zuständig ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Bis zu einer Höhe von maximal 20 Prozent des Bankeigenkapitals sind Spareinlagen abgedeckt.

Ob diese freiwillige Einlagensicherung aber auch tatsächlich einen zusätzlichen Schutz im Fall eines Falles bietet, ist fragwürdig. Daher sollten sich Anleger bei der Wahl ihrer Geldanlage ausschließlich auf die gesetzliche Einlagensicherung verlassen. Experten empfehlen, Beträge über 100.000 Euro stattdessen lieber auf mehrere Kreditinstitute zu verteilen – notfalls auf die Gefahr hin, dafür niedrigere Zinsen in Kauf nehmen zu müssen.

Nächster Beitrag

Kreis Schleswig-Flensburg informiert zum Corona-Virus

In Nordrhein-Westfalen sind die ersten Coronavirus-Patienten bestätigt worden. In Italien werden ebenfalls immer mehr Fälle bekannt. Die Angst vor der Lungenkrankheit, die durch den Virus ausgelöst werden kann, wächst. Foto: von _freakwave_ auf Pixabay Das Gesundheitsamt des Kreises Schleswig-Flensburg prüft mehrmals täglich die aktuelle Lageeinschätzung des Robert Koch-Institutes (RKI). Zusätzlich […]