Im Kreis Schleswig-Flensburg ist in der Kreisstadt Schleswig ein weiterer Fall der besonderen schweren Form der Vogelgrippe aufgetreten. So wurde vom Friedrich- Löffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza, der hochpathogene Erreger H5N8 bei einem Wildvogel nachgewiesen.
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Um ein Überspringen der Geflügelpest auf Nutztierbestände im Kreis Schleswig-Flensburg zu verhindern, richtet das Veterinäramt des Kreises einen Sperrbezirk von drei Kilometern um den Fundort und ein Beobachtungsgebiet von weiteren mindestens sieben Kilometern ein.
Der Sperrbezirk umfasst Teile der Stadt Schleswig, das Amt Haddeby mit Teilen der Gemeinden Busdorf und Fahrdorf sowie das Amt Südangeln mit Teilen der Gemeinden Schaalby und Nübel.
Das Beobachtungsgebiet umfasst das Amt Kropp-Stapelholm mit den Gemeinden Kropp und Klein Rheide. Weiterhin umfasst es das Amt Haddeby mit den Gemeinden Jagel, Lottorf, Selk, Geltorf, Borgwedel, Dannewerk sowie Teile der Gemeinden Fahrdorf und Busdorf.
Außerdem das Amt Amt Südangeln mit den Gemeiden Idstedt. Neuberend, Stolk, Süderfahrenstedt, Böklund, Struxdorf, Twedt, Tolk, Taarstedt, Schaalby, Brodersby, und Teile der Gemeinde Nübel.
Zudem erklärt das Veterinäramt Teile der Stadt Schleswig zum Beobachtungsgebiet.
Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist unter www.schleswig-flensburg.de/Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).
Kreisveterinär Dr. Volker Jaritz appelliert an alle Geflügelhalter, ihre Geflügelbestände beim Veterinäramt anzeigen.
Auf der Homepage des Kreises stehen unter anderem Informationen zu den Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten sowie zu den neuen Verhaltens-Regelungen für kleinere Betriebe mit Geflügelhaltung (www.schleswig-flensburg.de).
Für allgemeine Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Vogelgrippe hat das Land ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist werktags von 9.00 bis 17:00 Uhr besetzt. Es ist unter 0431/160 6666 erreichbar.