Parken und Befahren: Erneute gemeinsame Kontrolle der Polizei und des KOD im Stadtweg

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Redakteur
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(CIS-intern) – Seit März 2023 führen die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) aufgrund vermehrter Beschwerden von Bürger*innen in der Innenstadt regelmäßig gemeinsame Kontrollen durch. Die Kontrollen konzentrierten sich auf das Parken und Befahren der Fußgängerzone im Stadtweg sowie zwischen dem Lollfuß, ZOB und Gallberg durch Kraftfahrzeuge, Fahrräder und E-Scooter. Verkehrsschilder an den Eingängen der Fußgänger*innenzone weisen auf die Regeln hin: Die Durchfahrt ist verboten. Radfahrende dürfen nur zwischen 18:00 Uhr und 10:00 Uhr durch die Ladenstraße fahren. Zwischen 10:00 und 18:00 Uhr ist das Befahren nur mit entsprechender zuvor bei der Stadtverwaltung beantragter Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Die Polizei ist für den fließenden Verkehr zuständig und der KOD der Stadt Schleswig kontrolliert den ruhenden Verkehr, daher werden diese Kontrollen in regelmäßigen Abständen gemeinsam durchgeführt. Die Polizei und der KOD überprüfen die Einhaltung der Regeln im Bereich der Ladenstraße darüber hinaus auch getrennt voneinander regelmäßig. Für Geschwindigkeitsverstöße, die nicht im Fokus dieser Kontrollen sind, ist hingegen der Kreis Schleswig-Flensburg zuständig.

Im Rahmen der fußläufigen Kontrollen am vergangenen Mittwoch kam es zu mehreren Verstößen, gleichzeitig wurden auch einige konstruktive Gespräche mit einsichtigen Bürger*innen geführt, die lediglich zu mündlichen Verwarnungen geführt haben.

Viele Bürger*innen äußerten sich positiv über die erhöhte, bürger*innennahe Präsenz von Polizei und KOD in der Innenstadt. Die gemeinsamen Kontrollen und die persönliche Ansprache haben eine präventive Wirkung und werden fortgeführt.

Foto: freepik.com / pvproductions

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