Schleswig: Pflichten der Anwohnenden bei Schnee und Glätte

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Redakteur
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(CIS-intern) – In Schleswig ist in dieser Woche der erste Schnee dieses Winters gefallen und der Frost hält an. Aus diesem Grund möchte die Stadt Schleswig die Anwohnenden an die Pflicht erinnern, dass an das eigene Grundstück grenzende Geh- und Radwege, Überwege sowie besonders gefährliche Fahrbahnstellen zu räumen und zu streuen sind. Auf diese Weise können auch Menschen, die beispielweise auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, trotz Schnee und Eis am Alltagsleben in Schleswig teilnehmen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich sind Fahrbahnen und Gehwege von den Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke zu räumen und zu bestreuen. Dies kann ggf. durch Mietverträge o. Ä. auf Mieter*innen übertragen werden.
  • Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee zu räumen und zu bestreuen (bestenfalls mit abstumpfenden Mitteln, wie z. B. Sand)
  • In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen

Nähere Informationen sind auch der Straßenreinigungssatzung zu entnehmen: https://www.stadtwerke-sh.de/schleswig/umweltdienste-schleswig

Die Stadt bittet um Beachtung, um die Unfallgefahr zu mindern und die Teilhabe zu stärken.

Bild von Stadtbetrieb auf Pixabay

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