In den letzten Tagen sind zahlreiche verendete Wildvögel im Kreisgebiet aufgefunden worden. Testungen am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ergaben: Die Geflügelpest hat mittlerweile den Kreis Schleswig-Flensburg erreicht.
Um die Nutztierbestände im Kreis und in der Stadt Flensburg zu schützen, hat das zuständige Veterinäramt des Kreises heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Der Kreis Schleswig-Flensburg ordnet in dieser ab Mittwoch, den 10.11.2020 die Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg an. Die Allgemeinverfügung tritt zum 11.November 2020 in Kraft und ist auf der Homepage des Kreises sowie der Stadt Flensburg abrufbar.
Leitender Kreisveterinärdirektor Dr. Volker Jaritz teilt mit, dass es am 9.11.2020 den ersten Befund des hochpathogenen aviären Influenza-Virus bei einer in Schafflund aufgefundenen Nonnengans im Kreisgebiet gegeben hat. Weitere Verdachtsproben werden aktuell beim FLI untersucht. Es sind weitere positive Befunde zu erwarten.
Landesweit gibt es mittlerweile über 100 Nachweise bei Wildvögeln mit einer Infektion des Geflügelpestvirus. Leider wurden bereits auch in zwei Hausgeflügelhaltungen in Schleswig-Holstein der Geflügelpestvirus nachgewiesen.
Vor diesem Hintergrund ist es laut Dr. Jaritz unabdingbar unmittelbar ein Aufstallungsgebot und ein Verbot von Geflügelausstellungen zum Schutz der Hausgeflügelbestände auszusprechen. Oberstes Ziel muss es sein, Einträge des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden.
Für alle Geflügelhalter im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg gilt es nun die allgemeinen Schutzmaßregeln nach der Geflügelpest-Verordnung und hierbei insbesondere die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Einträge von Virus in den Stall über Schuhe oder Kleidung sind unbedingt zu vermeiden. Deshalb sollte beim Betreten der eigenen Ställe Schutzkleidung (zum Beispiel ein stalleigener Overall und entsprechendes Schuhwerk) getragen werden.
An den Eingängen der Ställe sollten mit Desinfektionsmittel getränkte Desinfektionsmatten ausgelegt werden. Betriebsfremde Personen dürfen grundsätzlich die Ställe nicht betreten.
Das Auftreten von vermehrten Todesfällen muss an die Veterinärbehörde gemeldet werden. Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand, erhöhten Verlusten in der Herde oder einer reduzierten Legeleistung sind vorgeschrieben.
Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds anzuzeigen.
Dr. Jaritz mahnt, tot aufgefundene Wildvögel beim zuständigen Ordnungsamt zur Entsorgung zu melden und kranke oder verletzte Vögel in der Natur zu belassen und nicht aufzuschrecken. Der gut gemeinte Tierarztbesuch mit solchen Tieren hat unbedingt zu unterbleiben, um einer weiteren Seuchenverschleppung entgegenzuwirken.
„Wir wissen, dass das Sterben von Tieren für Beobachtende nur schwer zu ertragen ist“, sagt der leitende Amtsveterinär Dr. Jaritz. „Aber das einzige, was man in diesem Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn friedlich sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex aus und macht es für das Tier dadurch nur noch schlimmer.“