In der Knud-Laward-Straße wird die im Sommer eingerichtete Fußgängerquerung an der Haltestelle „Freiheit“ zurückgebaut. Gleichzeitig wird die im Zusammenhang damit eingeführte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wieder aufgehoben.
Die Stadt Schleswig hatte Ende Juli die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Knud-Laward-Straße umgesetzt, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger*innen zu erhöhen. Grundlage dafür war die neu gefasste Straßenverkehrsordnung (StVO), die eine solche Maßnahme in Verbindung mit einer barrierefreien Querungshilfe ermöglicht hatte.
Die Einrichtung des Fußgängerüberweges in der Knud-Laward-Straße hatte für viele Anwohnende spürbar positive Effekte: Eine deutliche Verkehrsberuhigung, weniger Lärm durch langsamer fahrende Fahrzeuge und vor allem eine sicherere Querung der Straße – insbesondere auch für gehbehinderte Menschen, Senior*innen und Kinder. Diese Erfahrungen haben gezeigt, dass bereits kleine bauliche Anpassungen einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld leisten können.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) als Aufsichtsbehörde der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bewertet die verkehrsrechtliche Anordnung inzwischen anders. Auf dieser Grundlage hat der LBV die Stadt Schleswig angewiesen, die Querungshilfe zurückzubauen und die Tempo-30-Regelung aufzuheben. Als nachgeordnete Behörde ist die Stadt an diese Entscheidung gebunden; rechtliche Möglichkeiten, gegen die Anordnung vorzugehen, bestehen nicht.
Die Stadt Schleswig bedauert diese Entwicklung sehr, da die Maßnahme von vielen Bürger*innen positiv aufgenommen wurde und das Ziel hatte, die Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum zu verbessern. Der Rückbau ist für die 43. Kalenderwoche vorgesehen.
Während der Arbeiten kann es zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen kommen – die Stadt bittet alle Anwohner*innen um Verständnis und Rücksichtnahme.