Veterinärrechtliche Erleichterungen für den Transport von Pferden aus Schleswig-Holstein nach Dänemark

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Redakteur
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(CIS-intern) – Ab sofort gelten erleichterte Bedingungen für den Transport von Pferden und anderen Equiden zwischen Deutschland und Dänemark. Durch Rechtsänderungen im EU-Recht war zuletzt eine formale amtstierärztliche  Abfertigung (inkl. Ausstellung einer TRACES-Bescheinigung) zwingend erforderlich.

Um zu ermöglichen, dass Equiden wieder unter erleichterten Bedingungen aus Schleswig-Holstein in bestimmte grenznahe Gebiete Dänemarks transportiert werden können, wurde zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Ministry of Food, Agriculture and Fisheries of Denmark ein neues Abkommen verhandelt. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Freizeitzwecke, Ausstellungen sowie sportliche, kulturelle und ähnliche Veranstaltungen (einschließlich Trainings für solche Veranstaltung), Weidehaltung und Arbeitseinsatz.

Um von den erleichterten Bedingungen profitieren zu können, müssen sich die Betriebe/Tierhalter beim zuständigem Veterinäramt listen lassen. Laut dem Leiter des Kreisveterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg, Dr. Volker Jaritz, kann diese Listung für den Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg formlos unter der Telefonnummer 04621 9615-0 erfolgen.

Ein Transport ohne formale Abfertigung und ohne Ausstellung einer TRACES-Bescheinigung ist ab dem Zeitpunkt der Listung unter Einhaltung der weiteren Anforderungen des Abkommens möglich. Nach spätestens sechs Monaten kontrolliert das Veterinäramt gelistete Betriebe und die in ihm befindlichen Equiden, um sicherzustellen, dass der Betrieb und die Tiere die geltenden Anforderungen erfüllen. Damit ein Herkunftsbetrieb weiterhin auf der Liste geführt werden kann, muss der Betrieb mindestens einmal pro Jahr amtlich kontrolliert werden. Die Listen sind der dänischen Veterinärbehörde regelmäßig zuzuleiten.

Zusätzlich müssen die Betriebe/Tierhalter eine ausgefüllte Eigenerklärung mitführen und bestimmte Anforderungen einhalten. Eine Übersicht über die einzuhaltenden Bedingungen steht unter www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/Downloads/InfoschrEquiden.pdf?__blob=publicationFile&v=2 zur Verfügung. Die Eigenerklärung ist unter www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/Downloads/EigenerklEquiden.pdf?__blob=publicationFile&v=3 abrufbar.

Bild von jean-pierre duretz auf Pixabay

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