Regelungen zu Feuerwerk im Kreis Schleswig-Flensburg

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Redakteur
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(CIS-intern) – In diesem Jahr dürfen aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit erneut keine Böller und Raketen verkauft werden. Ein Verbot, vorhandene Restbestände am 31. Dezember und 1. Januar zu zünden, gibt es nicht.

Foto: pixabay.com / truk

Im gesamten Kreisgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt. Auf die Festlegung von zentralen Plätzen, auf denen das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten ist, verzichtet der Kreis nach Rücksprache mit den Städten, Ämtern und Gemeinden im Kreisgebiet.

Der Kreis Schleswig-Flensburg weist jedoch darauf hin, dass Böller und Raketen auch Gefahren bergen, die jeder kennt, die jedoch viele noch immer nicht ernst genug nehmen. Jedes Jahr ereignen sich an Silvester und Neujahr Brände und Unfälle, die durch verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern vermieden werden könnten. Der Kreis bittet um Umsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern und um freiwilligen Verzicht auf das Abbrennen von Feuerwerk, um das medizinische Personal nicht noch stärker zu belasten. Schon gewöhnliche Silvesternächte stellen einen Ausnahmezustand für Rettungsstellen und Notfallambulanzen dar.

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