Die Stadtverwaltung Schleswig ist am vergangenen Donnerstag, dem 2. März 2017, wie in der Pressemitteilung Nr. 77 vom 2. März 2017 angekündigt im Gebäude des Schleswiger Bahnhofs tätig geworden und hat diverse Räume versiegelt, um weitere nicht genehmigte Bautätigkeiten zu unterbinden. Diese Siegel wurden mittlerweile zum Teil gebrochen.
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Die Stadtverwaltung hat aus diesem Grund Strafanzeige gegen den Bauherrn gestellt. Weiterhin mussten die Mitarbeiter des Fachbereichs Bau nach dem Ortstermin am Donnerstag feststellen, dass die mitgeführten Bauakten nicht mehr vollständig waren. Der Bürgermeister wurde am heutigen Tag vom Bauherrn darüber informiert, dass ihm die Akte für die Summe von 10.000 € anonym zum Kauf angeboten wurde. Der Bauherr hat den Bürgermeister außerdem zu einer Stellungnahme zu diesem Sachverhalt aufgefordert.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung einer Fundsache gestellt. Ein solches Vergehen kann insbesondere dann, wenn der Besitzer der Fundsache eindeutig auszumachen ist, mit hohen Strafen geahndet werden (§ 246 StGB). Die Kriminalpolizei prüft den Sachverhalt derzeit.
Da es sich um eine ältere Teilakte handelt, ist die weitere Bearbeitung des Vorganges nicht gefährdet.