Kreis Schleswig-Flensburg: Neue Regeln zum Alkoholverbot und der Maskenpflicht

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Redakteur
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(CIS-intern) – der Kreis Schleswig-Flensburg hat heute zwei neue Allgemeinverfügungen erlassen, siehe bitte die beiliegenden PDFs.:

Foto: von Free-Photos auf Pixabay

  1. Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg, in denen nach § 2b der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt sind: Entsprechend der Vorgabe der Landesregierung hat der Kreis Schleswig-Flensburg in Abstimmung mit den kreisangehörigen Ämtern, Städten und Gemeinden öffentliche Bereiche festgelegt, in denen der Ausschank und Verzehr von Alkohol verboten sind. Bisher war der Konsum und Ausschank generell  im öffentlichen Raum untersagt. Wo genau jetzt noch ein solches Verbot besteht, können Sie der Anlage zur Allgemeinverfügung entnehmen. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank und der Verzehr im Rahmen des Betriebs der Außengastronomie von Gaststätten nach § 7 Abs. 1 Nummer 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, soweit der Verzehr am Platz erfolgt.

Diese Allgemeinverfügung gilt ab Montag, den 12.04.2021 bis einschließlich Sonntag, den 09.05.2021. Eine Verlängerung ist möglich.

In Kürze:
In den nachstehend bezeichneten öffentlichen Bereichen unter freiem Himmel sind der
Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken von Montag bis Sonntag zwischen
0:00 Uhr und 24:00 Uhr untersagt:

Gemeinde/Stadt Bezeichnung/Beschreibung
Stadt Schleswig ZOB Gelände
Gesamtes ZOB Gelände
Gemeinde Harrislee Ortsteil Wassersleben:
Strandpromenade und Strand
Gemeinde Eggebek Bereich des Schulgeländes „Eichenbachschule“ mit
angrenzendem „Thingplatz“ sowie dem ZOB
Gemeinde Kropp Alter Viehmarkt
Marktplatz
Busbahnhof Schulstraße
Gemeinde Lürschau Öffentliche Badestelle der Gemeinde Lürschau am Arenholzer
See, Dorfstr., 24850 Lürschau
Gemeinde Mittelangeln Busbahnhof und Bürgerpark beim Amtsgebäude
Gemeinde Sörup Badeanlage und Parkplatzfläche am Südensee

 

 

  1. Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg, in denen nach § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist: Die Allgemeinverfügung wurde unter gleichzeitiger Aufhebung der bisherigen Allgemeinverfügung neu gefasst und tritt am 12.04.2021 in Kraft. Änderungen der Bereiche wurden nicht vorgenommen. Die aufgeführten Bereiche wurde mit der örtlichen Ebene abgestimmt.

In Kürze:
In den nachstehend bezeichneten Bereichen besteht die Verpflichtung eine Mund-NaseBedeckung zu tragen von Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 21:00 Uhr; hiervon
abweichende Zeiten sind jeweils nachstehend aufgeführt:

Gemeinde/Stadt Bezeichnung/Beschreibung
Gesamtes Kreisgebiet Sämtliche Bahnhöfe und Bahnsteige, von 0-24 Uhr
Stadt Schleswig Gesamte Fußgängerzone/Ladenstraße
Mönchenbrückstraße
Kornmarkt
Stadtweg bis Poststraße
Capitolplatz
ZOB Gelände
Gesamtes ZOB Gelände
Bereich Hafen
(Montag bis Sonntag 08:00 bis 21:00 Uhr)
Am Hafen – Hafengelände
Holm
(
Montag bis Sonntag 08:00 bis 21:00 Uhr)
Süderholmstraße
Norderholmstraße
Fuß am Holm
Wiesengang
Am St. Johanniskloster
Stadt Kappeln Bereich Fußgängerzone/ Ladenstraße
(werktags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Schmiedestraße
Dehnthof
Poststraße
Fährberg
Kehrwieder
Jöns-Hof-Passage
Querstraße
Mühlenstraße
Stadt Glücksburg Schinderdam, Gesamter Parkplatz und Eingangsbereiche
Läden/ Rathaus werktags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gemeinde Handewitt Wiesharder Markt – rot gepflasterter Fußgängerbereich
zwischen Wiesharder Markt 3 (Edeka) und Wiesharder Markt 13
(Rossmann)
Scandinavian-Park 13 – rot gepflasterter Bereich vor dem
Haupteingang des Grenzhandelsmarktes „Scandinavian-Park“
Gemeinde Harrislee Wassersleben
(Montag bis Sonntag 10-17 Uhr)
Strandpromenade beginnend in Höhe Strandpavillon

 

Gemeinde Kropp Industriestraße 1 (Außenbereich des Einkaufsgeländes)
werktags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr:
Schulstraße, ZOB, Gelände vor der Schule, Stichstraße zur
Geestlandhalle (Zufahrt zum DRK-Kindergarten)
Verbindungsweg zwischen Am Markt und Schulstraße, Mo-Fr.
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Gemeinde Sörup Bereich des Bahnhofsvorplatzes
Gemeinde Süderbarup werktags von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Bahnhofstraße 15 (ZOB)
Verlauf der Bundesstraße 201 von der Schleswiger Str. 3-5 bis
zur Kreuzung Kappelner Straße/Königstraße (Ortskern)

Allgemeinverfügung_Bereiche_Ausschank_Alkoholverbot

Allgemeinverfügung_Maskenpflicht_10.04.2021

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