(CIS-intern) – der Kreis Schleswig-Flensburg hat heute zwei neue Allgemeinverfügungen erlassen, siehe bitte die beiliegenden PDFs.:
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- Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg, in denen nach § 2b der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt sind: Entsprechend der Vorgabe der Landesregierung hat der Kreis Schleswig-Flensburg in Abstimmung mit den kreisangehörigen Ämtern, Städten und Gemeinden öffentliche Bereiche festgelegt, in denen der Ausschank und Verzehr von Alkohol verboten sind. Bisher war der Konsum und Ausschank generell im öffentlichen Raum untersagt. Wo genau jetzt noch ein solches Verbot besteht, können Sie der Anlage zur Allgemeinverfügung entnehmen. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank und der Verzehr im Rahmen des Betriebs der Außengastronomie von Gaststätten nach § 7 Abs. 1 Nummer 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, soweit der Verzehr am Platz erfolgt.
Diese Allgemeinverfügung gilt ab Montag, den 12.04.2021 bis einschließlich Sonntag, den 09.05.2021. Eine Verlängerung ist möglich.
In Kürze:
In den nachstehend bezeichneten öffentlichen Bereichen unter freiem Himmel sind der
Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken von Montag bis Sonntag zwischen
0:00 Uhr und 24:00 Uhr untersagt:
Gemeinde/Stadt | Bezeichnung/Beschreibung |
Stadt Schleswig | ZOB Gelände Gesamtes ZOB Gelände |
Gemeinde Harrislee | Ortsteil Wassersleben: Strandpromenade und Strand |
Gemeinde Eggebek | Bereich des Schulgeländes „Eichenbachschule“ mit angrenzendem „Thingplatz“ sowie dem ZOB |
Gemeinde Kropp | Alter Viehmarkt Marktplatz Busbahnhof Schulstraße |
Gemeinde Lürschau | Öffentliche Badestelle der Gemeinde Lürschau am Arenholzer See, Dorfstr., 24850 Lürschau |
Gemeinde Mittelangeln | Busbahnhof und Bürgerpark beim Amtsgebäude |
Gemeinde Sörup | Badeanlage und Parkplatzfläche am Südensee |
- Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg, in denen nach § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist: Die Allgemeinverfügung wurde unter gleichzeitiger Aufhebung der bisherigen Allgemeinverfügung neu gefasst und tritt am 12.04.2021 in Kraft. Änderungen der Bereiche wurden nicht vorgenommen. Die aufgeführten Bereiche wurde mit der örtlichen Ebene abgestimmt.
In Kürze:
In den nachstehend bezeichneten Bereichen besteht die Verpflichtung eine Mund-NaseBedeckung zu tragen von Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 21:00 Uhr; hiervon
abweichende Zeiten sind jeweils nachstehend aufgeführt:
Gemeinde/Stadt | Bezeichnung/Beschreibung |
Gesamtes Kreisgebiet | Sämtliche Bahnhöfe und Bahnsteige, von 0-24 Uhr |
Stadt Schleswig | Gesamte Fußgängerzone/Ladenstraße Mönchenbrückstraße Kornmarkt Stadtweg bis Poststraße Capitolplatz ZOB Gelände Gesamtes ZOB Gelände Bereich Hafen (Montag bis Sonntag 08:00 bis 21:00 Uhr) Am Hafen – Hafengelände Holm (Montag bis Sonntag 08:00 bis 21:00 Uhr) Süderholmstraße Norderholmstraße Fuß am Holm Wiesengang Am St. Johanniskloster |
Stadt Kappeln | Bereich Fußgängerzone/ Ladenstraße (werktags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr) Schmiedestraße Dehnthof Poststraße Fährberg Kehrwieder Jöns-Hof-Passage Querstraße Mühlenstraße |
Stadt Glücksburg | Schinderdam, Gesamter Parkplatz und Eingangsbereiche Läden/ Rathaus werktags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Gemeinde Handewitt | Wiesharder Markt – rot gepflasterter Fußgängerbereich zwischen Wiesharder Markt 3 (Edeka) und Wiesharder Markt 13 (Rossmann) Scandinavian-Park 13 – rot gepflasterter Bereich vor dem Haupteingang des Grenzhandelsmarktes „Scandinavian-Park“ |
Gemeinde Harrislee | Wassersleben (Montag bis Sonntag 10-17 Uhr) Strandpromenade beginnend in Höhe Strandpavillon |
Gemeinde Kropp | Industriestraße 1 (Außenbereich des Einkaufsgeländes) werktags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Schulstraße, ZOB, Gelände vor der Schule, Stichstraße zur Geestlandhalle (Zufahrt zum DRK-Kindergarten) Verbindungsweg zwischen Am Markt und Schulstraße, Mo-Fr. 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Gemeinde Sörup | Bereich des Bahnhofsvorplatzes |
Gemeinde Süderbarup | werktags von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr Bahnhofstraße 15 (ZOB) Verlauf der Bundesstraße 201 von der Schleswiger Str. 3-5 bis zur Kreuzung Kappelner Straße/Königstraße (Ortskern) |