Corona-Virus: Neue Informationen des Kreises Schleswig-Flensburg

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Redakteur
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Kreisverwaltung weiterhin geschlossen

 

Aus Gründen des Infektionsschutzes bleiben allen Liegenschaften der Kreisverwaltung bis auf weiteres geschlossen. Alle Kunden werden gebeten, ihre Anliegen vorrangig schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu klären. Zur telefonischen Erreichbarkeit sind ab morgen entsprechende Hotlines eingerichtet, die Nummern sind auf der Homepage des Kreises hinterlegt.

Foto: pixabay.com

Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und der Bürger hat angesichts der steigenden Zahl an Corona-Virus-Fällen im Kreis Schleswig-Flensburg höchste Priorität. Auf eine persönliche Vorsprache soll daher zum Schutz aller Beteiligter verzichtet werden. Mit der Umstellung der Kommunikationswege leistet der Kreis Schleswig-Flensburg einen Beitrag dazu, die Sicherheit für den Einzelnen zu erhöhen, ohne irgendeine Leistung für die Bürger zu mindern. Dies umfasst insbesondere Leistungen der Daseinsvorsorge. Leistungen, die unbedingt zum Leben benötigt werden, wie zum Beispiel Sozial- oder Eingliederungshilfe laufen auch ohne Termin weiter. Kundinnen und Kunden müssen Termine NICHT absagen. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.

Von dieser Maßnahme sind alle Fachdienste des Kreises betroffen, also die Straßenverkehrsbehörden in Schleswig und Flensburg mit den Zulassungsstellen, die Sozialzentren, die Ausländerbehörde oder das Bauamt.

 

ÖPNV im Kreisgebiet

Aufgrund der aktuellen Ereignisse werden alle Buslinien im Kreis Schleswig-Flensburg spätestens ab dem 19. März 2020 die Leistungen auf den Ferienfahrplan umstellen. Außerdem sind zum Schutz der Busfahrer*innen und Fahrgäste folgende Maßnahmen umgesetzt worden:

·         Kein Fahrkartenverkauf mehr in den Linienbussen,

·         Ein- und Ausstieg nur noch an hinteren Türen,

·         Abtrennung des Fahrerarbeitsplatzes vom Fahrgastraum mit einer Absperrung,

·         deutliche Hinweise auf Hygieneverhalten in den Fahrzeugen.

 

Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat heute eine Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen erlassen. Demnach gilt ab sofort:

1.      In Vorsorge- und Rehaeinrichtungen dürfen ab sofort keine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen mehr erbracht werden. Davon ausgenommen sind Leistungen der Anschlussheilbehandlung. Diese sind vorrangig für Patientinnen und Patienten aus Schleswig-Holstein und Hamburg zu erbringen. Die Regelungen gelten auch für psychosomatische Reha-Kliniken. Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten bzw. betreuten Personen, die bis zum 16. März begonnen worden sind, dürfen zu Ende durchgeführt werden.

2.      In Einrichtungen, in denen Personen mit Pflegebedarf teilstationär untergebracht und verpflegt werden können (Tages- oder Nachtpflege), dürfen ab sofort keine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen mehr erbracht werden. Davon ausgenommen sind pflegebedürftige Personen, die von Angehörigen versorgt und betreut werden, die in Bereichen der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind. Darüber hinaus gilt das Verbot nicht für Personen, die einen täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand haben, dem im häuslichen Umfeld nicht entsprochen werden könnte. Für diese Menschen soll es einen Notbetrieb geben, den die Einrichtungsleitung sicherstellt. Da pflegebedürftige Personen zur besonders anfälligen Personengruppe gehören, sind alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu beachten.

Aktuelle Maßnahmen des Gesundheitsamtes

Das Gesundheitsamt des Kreises Schleswig-Flensburg hat alle Grundschüler der Grundschulen in Handewitt und Jarplund sowie der dänischen Schule in Großenwiehe, dazu deren Eltern, Lehrer und Betreuer bis auf weiteres unter Quarantäne gestellt. Von dieser Maßnahme sind rund 1.100 Personen betroffen. Hintergrund ist die Erkrankung von zwei Schülern und einer Lehrkraft. Die Quarantäne ist für 14 Tage festgesetzt.

 

Begründung aller Maßnahmen

Alle Regelungen dienen als Vorsichtsmaßnahmen, um die Verbreitung des Corona-Virus weitgehend einzudämmen und zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Es wird um Verständnis und Berücksichtigung gebeten. 

Appell des Landrates

Landrat Dr. Wolfgang Buschmann appelliert zusätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger: „Seien Sie solidarisch. Denken Sie an ältere oder kranke Mitbürger*innen oder unter Quarantäne gestellte Personen und helfen Sie, da wo es notwendig ist.“ 

Derzeit sind im Kreis Schleswig-Flensburg 18 Personen aufgrund bestätigter Tests an Covid-19 erkrankt und befinden sich in Quarantäne. ” 

Informationen

Alle Informationen der Kreisverwaltung zum Corona-Virus sind unter www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus oder auch auf dem Facebook-Kanal des Kreises.

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