Die Gemeindewahlleitung informiert, dass die Wahlbenachrichtigungen, die am 14.08.2025 an alle Wahlberechtigten verschickt wurden, nicht nur für die Hauptwahl am 21.09.2025, sondern auch für eine mögliche Stichwahl am 12.10.2025 gültig sind. Neue Wahlbenachrichtigungen werden dafür nicht versendet.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat und dabei nur die Haupt- oder nur die Stichwahl angekreuzt hat, erhält mit den Unterlagen automatisch eine zusätzliche Wahlbenachrichtigung. Diese kann entweder für den Gang ins Wahllokal oder für die Beantragung weiterer Briefwahlunterlagen genutzt werden.
Am 21.09.2025 wird die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal zur Identifizierung vorgelegt, nach dem Eintrag ins Wählendenverzeichnis aber wieder ausgehändigt. Damit kann sie bei einer möglichen Stichwahl erneut verwendet werden.
Die Gemeindewahlleitung bittet daher alle Wahlberechtigten, ihre Wahlbenachrichtigung sorgfältig aufzubewahren.