Hilfebedürftige ukrainische Vertriebene erhalten ab 1. Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung

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Redakteur
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(CIS-intern) – Das vom Bundestag am 27. Mai 2022 beschlossene Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sieht vor, dass hilfebedürftige Vertriebenen aus der Ukraine zum 1. Juni 2022 der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) ermöglicht wird. Als zugelassener kommunaler Träger ist der Kreis Schleswig-Flensburg mit seinen sechs Sozialzentren in der Fläche und dem Fachdienst Migrationsmanagement im Kreishaus zuständig für die Auszahlung der Leistungen an die 1.081 registrierten Leistungsempfänger*innen aus der Ukraine im Kreisgebiet.

Um den Übergang vom Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in die anderen Rechtskreise für die Betroffenen so reibungslos wie möglich zu gestalten, wurden hier bereits im Vorgriff auf die Verkündung des Gesetzes entsprechende Regelungen erarbeitet und vorbereitet. Alle leistungsberechtigten Personen, die beim Kreis Schleswig-Flensburg registriert sind, werden von dem für sie zuständigen Sozialzentrum angeschrieben und erhalten alle Unterlagen, die sie für eine Antragstellung benötigen, direkt per Post. Voraussetzung hierfür ist jedoch das Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung.

Doch auch wer vor dem 1. Juni 2022 noch keine Post erhalten haben sollte, etwa weil die Fiktionsbescheinigung noch nicht vorliegt, braucht keine Angst zu haben, plötzlich mittellos zu sein. Denn solange die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung noch nicht bewilligt wurden, werden automatisch und ohne gesonderten Antrag weiter übergangsweise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. „Sollte der nachträglich errechnete Leistungsanspruch im SGB II/ XII schließlich höher ausfallen, werden eventuelle Nachzahlungen selbstverständlich an die Leistungsberechtigten nachgezahlt. Im ersten Moment geht es allein darum, die finanzielle Versorgung über den 1. Juni 2022 hinaus sicherzustellen und das wird uns gelingen“, ist sich Jasmin Schleuter, Sachgebietsleiterin Soziale Sicherung im Fachdienst Migrationsmanagement des Kreises Schleswig-Flensburg sicher. „Damit die Unterlagen auch sicher ankommen, sollte jedoch Sorge dafür getragen werden, dass die Briefkästen korrekt beschriftet sind, um Postrückläufer zu vermeiden.“

Für die verwaltungstechnischen Nacharbeiten auch im Rahmen der Registrierung der Schutzsuchenden aus der Ukraine bleibt der Fachdienst Migrationsmanagement vorerst dienstags geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen.

Aktuelle Informationen hierzu und zu anderen wichtigen Themen für Vertriebene aus der Ukraine finden Interessierte im Ukraine-Portal auf der Homepage des Kreises Schleswig-Flensburg (www.schleswig-flensburg.de/ukraine-portal/).

Bild von Peter Stanic auf Pixabay

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