Das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit ihm sollen Haushalte mit geringem Einkommen bei hohen Wohnkosten stärker als bisher entlastet werden. Durch eine Absenkung der Einkommensgrenzen haben jetzt zudem mehr Menschen Anspruch auf das neue Wohngeld Plus.
Die Beantragung des Wohngeldes erfolgt im Kreis Schleswig-Flensburg grundsätzlich bei den Wohngeldstellen in den sechs Sozialzentren. Um die deutlich erhöhte Zahl der eingehenden Wohngeldanträge möglichst schnell bearbeiten zu können und dabei dennoch die notwendige Zeit für eine umfassende Beratung sicherzustellen, haben die Wohngeldstellen in den sechs Sozialzentren ab sofort neue Öffnungszeiten:
Montag 8:00 bis 12:00 Uhr (telefonische Beratungen)
Dienstag geschlossen
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr (telefonische Beratungen)
Donnerstag 8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 17:00 Uhr (persönliche Beratungen)
Freitag geschlossen
Zur besseren zeitlichen Planbarkeit ist eine persönliche Beratung in den Wohngeldstellen der Sozialzentren nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Öffnungszeiten der Sozialzentren bleiben von den geänderten Öffnungszeiten unberührt, die Abholung oder Abgabe von Anträgen ist auch hier möglich. Eine Übersicht über die Sozialzentren im Kreis Schleswig-Flensburg, der Antragsvordruck und weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreises unter www.schleswig-flensburg.de/wohngeld hinterlegt.
Für die Wohngeldanträge von Migrant*innen aus dem Kreisgebiet ist der Fachdienst Migrationsmanagement im Kreishaus zuständig. Die Öffnungszeiten des Fachdienstes Migrationsmanagement bleiben unverändert:
Montag 8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Die telefonische Erreichbarkeit des Fachdienstes Migrationsmanagement ist innerhalb fester Telefonzeiten sichergestellt:
Montag 10:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr
In dieser Zeit werden die Anrufe direkt von den Sachbearbeiter*innen des Fachdienstes beantwortet. Außerhalb dieser Telefonzeiten werden die Anrufe innerhalb der Öffnungszeiten von den Mitarbeiter*innen der Telefonzentrale entgegengenommen.