(CIS-intern) – Schleswig (Mittwoch, 17.02.2021) – Das Infektionsgeschehen des Kreises stellt sich derzeit als diffus dar. Auch wurde die britische Virusvariante (B1.1.7) im Kreis mittlerweile in 44 Fällen nachgewiesen. Das bedeutet, dass sich die Menschen im Kreis Schleswig-Flensburg auch trotz des aktuell geltenden Lockdown weiterhin mit dem Virus anstecken.
Nach Abstimmung mit der Landesregierung werden daher heute weitere Regelungen mit Wirkung ab morgen für den Kreis Schleswig-Flensburg in Kraft gesetzt. Das Einkaufen im Einzelhandel oder auf Wochenmärkten ist dann nur noch für 1 Person pro Haushalt erlaubt. Ausnahmen bestehen bei Personen, die durch eine Assistenz begleitet werden müssen oder in den Fällen, in denen Kinder keine andere Betreuung erhalten können.
Außerdem ist die Abholung von Speisen und Getränken sowie die Ausgabe von bestellten Waren vor Ort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Auf Spielplätzen müssen auch Kinder ab 6 Jahren einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Grundsätzlich gilt, dass überall dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend ist. Dies ergibt sich bereits aus der gültigen Landesverordnung.
„Die nun umzusetzenden Maßnahmen zielen auf eine weitere Kontaktreduzierung aller Menschen ab. Angesichts des Ausbruchsgeschehen im Kreis appelliere ich an alle, sich konsequent an die Kontaktbeschränkungen und die bekannten Hygiene-Regeln zu halten. Bedenken Sie: Jede weitere Infektion ist eine Infektion zu viel. Wir arbeiten nach wie vor mit Hochdruck daran, alle Infektionswege und Kontakte möglichst vollständig nachzuvollziehen, um die Pandemie im Griff zu behalten“, betont Landrat Dr. Buschmann.
Eine Ausgangssperre oder weitere Kontaktbeschränkungen sieht der Kreis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Kitas und Schulen bleiben – unabhängig von dieser Allgemeinverfügung – im Kreisgebiet in Abstimmung mit dem Land bis zum 1. März geschlossen.