Kreis Schleswig-Flensburg stellt Zuschuss für Verhütungsmittel bereit

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Redakteur
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Seit Einführung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland gibt es grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel. Die früher nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gesetzlich verankerte „Hilfe zur Familienplanung“ und „Hilfe zur Sterilisation“ sind entfallen. Daher ist es für Personen mit einem geringen Einkommen problematisch, eine für sie geeignete Verhütung zu finanzieren. Eine bewusste Familienplanung ist häufig nicht möglich.

Der Kreistag stellt für 2020 nun 15.000 Euro bereit, um Personen mit geringem Einkommen, Verhütungsmittel zu finanzieren. Damit bekundet er seinen politischen Willen, eben diesem Personenkreis den Zugang zu geeigneten Verhütungsmitteln zu ermöglichen. Den Betrag erhalten die Beratungsstellen für Schwangerschaftskonfliktberatung.  Der Arbeits- und Sozialausschuss des Kreises hat einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung am 17. Februar einstimmig zugestimmt.

Gestern unterschrieben Landrat Dr. Wolfgang Buschmann und die Vertreter*innen der Beratungsstellen die Vereinbarung. Namentlich sind das das Sozial-Forum e.V. mit einer Beratungsstelle in Kappeln, das Diakonische Werk im Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg mit jeweils einer Beratungsstelle in Schleswig und in Süderbrarup, das donum vitae in Schleswig-Holstein e.V. mit einer Beratungsstelle in Flensburg, das Frauenzentrum Schleswig e.V. mit einer Beratungsstelle in Schleswig, der pro familia Landesverband Schleswig-Holstein mit einer Beratungsstelle in Flensburg und der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Kiel mit einer Beratungsstelle in Flensburg und einer Außenstelle in Tarp.

Alle Vertreter*innen der Beratungsträger waren sich einig, dass eine bundeseinheitliche Lösung sinnvoll sei. Trotzdem freuten sich alle über die neue, zusätzliche Hilfeleistung.

Um eine Leistung zu erhalten, ist eine persönliche Beratung bei den genannten Beratungsträgern notwendig. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt die Beratungsstelle eine Kostenübernahmeerklärung  aus. Ausgenommen ist die Kostenübernahme von Kondomen.

Foto: Kreis Schleswig-Flensburg /

Oben: Geschäftsführer von pro familia Schleswig-Holstein Reiner Johannsen

Mitte (v.l.n.r.): Landrat Dr. Wolfgang Buschmann, Vorstand Magdalena Kiffmeier-Göttsche Frauenzentrum Schleswig e.V., Fachbereichsleiterin Soziales Heike Albert, Geschäftsführer Sozial Forum e.V. Stephan Hartung, Geschäftsführer Diakonisches Werk im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg Ernst-Otto Löwenstrom

Unten (v.l.n.r.) Geschäftsführerin Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Kiel Andrea Borowski, 1. Vorsitzender Sozial Forum e.V. Christian Pausch

Es fehlt Christina Büscher (donum vitae Schleswig-Holstein e.V.

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