Finanzierung eines Frauenhauses im Kreis Schleswig-Flensburg gesichert

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Redakteur
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(CIS-intern) – Der Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg erklärt sich bereit, neben drei zusätzlichen eigenfinanzierten Plätzen auch die bisher ungedeckten Mietkosten in Höhe von jährlich fast 50.000 Euro für eine geeignete Liegenschaft zu übernehmen. Mit der Sicherstellung der Finanzierung rückt die Errichtung eines Frauenhauses im Kreis Schleswig-Flensburg jetzt in greifbare Nähe.

Eine in 2020 durchgeführte Bedarfsanalyse des Hilfsangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein hatte ergeben, dass das Angebot an Frauenhausplätzen in Schleswig-Holstein nicht ausreicht, um die Bedarfe zu decken. Der Kreis Schleswig-Flensburg und der Kreis Nordfriesland hatten sich darauf verständigt, gemeinsam an zwei Standorten ein Frauenhaus mit insgesamt 38 Plätzen zu errichten, finanziert mit Fördergeldern des Landes Schleswig-Holstein. Als Trägerin des Frauenhauses hatte sich die Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V. in einem Interessenbekundungsverfahren durchgesetzt.

Nachdem weder im Kreis Schleswig-Flensburg noch im Kreis Nordfriesland eine geeignete Immobilie für ein Frauenhaus gefunden werden konnte, ist die Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V. nun nach intensiver Suche fündig geworden. In Größe und Höhe der Mietkosten überschreitet sie jedoch die Förderobergrenzen des Landes Schleswig-Holstein.

In seiner Sitzung am 22. Juni 2022 hat der Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg nun einstimmig beschlossen, die Finanzierungslücke aus Eigenmitteln zu schließen und die die Förderobergrenze übersteigenden Mietkosten in Höhe von jährlich 47.600 Euro zu übernehmen. Entsprechende mietvertragliche Verhandlungen werden zeitnah aufgenommen. Der Kreistag folgte damit der Empfehlung des Arbeits- und Sozialausschuss und des Haupt- und Finanzausschusses. Gleichzeitig wurde entschieden, zusätzlich zu den zwölf landesfinanzierten Frauenhausplätzen drei weitere Plätze aus Kreismitteln zu finanzieren und das Platzkontingent somit aufzustocken.

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