(CIS-intern) – SCHLESWIG. Auf den Straßen von Schleswig wurden in den vergangenen Tagen eine Markierung aufgebracht, die nicht alle Bürger*innen bekannt sein dürfte: sogenannte Haifischzähne. Diese heben die Wartepflicht von Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen, Fahrrädern) an bestimmten Orten hervor.
„Haifischzähne“ sind Verkehrszeichen und ersetzen diese oftmals vollständig. Damit dürfen sie auch nur dort aufgebracht werden, wo besondere Umstände dies zwingend erforderlich machen. Die fahrzeugführende Person (Kraftfahrzeug, Fahrrad) muss an den „Haifischzähnen“ anhalten und dem querenden Verkehr Vorrang gewähren. Dafür ist kein anderes, zusätzliches Verkehrszeichen aus Metall notwendig.
Im Schleswiger Stadtgebiet wurde die Markierung in der Suadicanistraße, Auf der Freiheit und in der Königsberger Straße aufgebracht.
Foto: Stadt Schleswig