Darüber hinaus hat der Kreis Schleswig-Flensburg auf den gestrigen Erlass des Landes Schleswig-Holstein zu Kontaktbeschränkungen als Maßnahme zur weiteren Reduzierung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus heute zahlreiche Anordnungen per Allgemeinverfügung getroffen. Dazu gehören nicht nur Besuchsverbote von Schulen und Kitas in den nächsten Wochen mit den bereits bekannten Ausnahmereglungen, sondern auch das Verbot sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen und die Untersagung des Betriebs etwa von Bars, Kneipen, Clubs, Discotheken, Kinos, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbädern, Saunen, Sport- und Freizeiteinrichtungen und Spielhallen. Restaurants, Imbissen und Gaststätten ist der Betrieb nur gestattet, sofern zwischen Gästen ein Mindestabstand von zwei Metern herrscht und im Übrigen nur die Hälfte der zugelassenen Plätze belegt wird. Einrichtungshäuser von überörtlicher Bedeutung müssen ein Präventionskonzept vorhalten und anwenden. Aufrechterhalten wird das Verbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen zu betreten.
Landrat Dr. Wolfgang Buschmann appelliert zusätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger: „Denken Sie bei all den Einschränkungen an unseren Rettungsdienst. Falls Sie die Rettungsdienste benötigen, sagen Sie als erstes, ob Sie aus Risikogebieten kommen oder Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Unser Rettungsdienst muss in dieser Situation unbedingt geschützt werden.“
Alle Regelungen dienen als Vorsichtsmaßnahmen, um die Verbreitung des Corona-Virus weitgehend einzudämmen und zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Es wird um Verständnis und Berücksichtigung gebeten.
Derzeit sind im Kreis Schleswig-Flensburg 15 Personen aufgrund bestätigter Tests an Covid-19 erkrankt und befinden sich in Quarantäne. “
Die Allgemeinverfügung sowie alle Informationen der Kreisverwaltung zum Corona-Virus sind unter www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus zu finden.
Hinweis: Aufgrund der dynamischen Lage verzichtet der Kreis künftig darauf, neue Corona-Fälle in einer Pressemitteilung zu vermelden. Ich bitte diesbezüglich auf die täglichen Pressemitteilungen des Gesundheitsministeriums zurückzugreifen.