Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C – Öffentliche Beteiligung

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Redakteur
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SCHLESWIG. Trotz vieler Anfragen nach freien Gewerbeflächen gibt es in Schleswig derzeit nur wenige geeignete Flächen. Eine dieser geeigneten Flächen im Gewerbegebiet St. Jürgen, die zuletzt landwirtschaftlich genutzt wurde, soll daher nun überplant werden. Die ca. 6,37 ha große Fläche an der St. Jürgener Straße ist vom bestehenden Gewerbegebiet umschlossen und bereits seit einigen Jahren als Erweiterungsfläche angedacht gewesen.

Beschlussfassung

Der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss (BKU) hat am 07.05.2024 einen Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren, Bebauungsplan Nr. 40 C 3. Änderung, gefasst. Der BKU hat damit den Startschuss für ein mehrstufiges Verfahren gegeben, das gesetzlich vorgegeben ist und sich aus den Regelungen im Baugesetzbuch ergibt.

Frühzeitige Beteiligung

Ein erster wichtiger Verfahrensschritt, den der BKU am 07.05.2024 mitbeschlossen hat, ist die sogenannte frühzeitige Beteiligung. Die frühzeitige Beteiligung findet seit dem 12. Juni 2024 noch bis zum 15. Juli 2024 statt. In dieser Zeit können Fachbehörden Stellungnahmen abgeben, aber auch Bürger*innen.

Die Unterlagen zum B-Plan 40 C 3. Änderung liegen im Sachgebiet Stadtplanung aus und können während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können darüber hinaus auch auf der Website der Stadt Schleswig unter https://www.schleswig.de/bauen-stadtentwicklung/bauleitplanung/bauleitplaene-in-aufstellung eingesehen werden.

Nach der frühzeitigen Beteiligung erfolgt eine Auswertung der Stellungnahmen. Zudem sind für die Planungen noch verschiedene Fachgutachten zu erstellen. Alle Stellungnahmen und Gutachten fließen in den Plan und die dazugehörige Begründung ein. Durch den BKU ist dann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen, der eine zweite Beteiligung zu den überarbeiteten Plänen auslöst.

Zweite Beteiligung

In der zweiten Beteiligungsrunde können abermals Stellungnahmen abgegeben werden. Im Anschluss werde diese ausgewertet und abgewogen, bevor der Abwägungs- und Satzungsbeschluss durch den BKU und die Ratsversammlung gefasst wird. Anschließend wird der Bauleitplan verkündet und rechtskräftig.

Stellungnahmen

Während der Beteiligungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Geschäftszeiten zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen, Fragen und Anregungen können während der Beteiligungsfrist auch per E-Mail an j.kaehler@schleswig.de gerichtet werden.

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