SCHLESWIG. nachdem in den vergangenen Stunden bereits die ersten Schneeflocken gefallen sind und in den kommenden Tagen mit weiterer Glätte gerechnet wird, erinnert die Stadt Schleswig freundlich an die geltenden Räum- und Streupflichten. Gut geräumte Gehwege helfen vor allem älteren Menschen, Familien mit Kindern sowie Personen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, sicher unterwegs zu sein.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich sind die Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke zuständig. In vielen Fällen wird diese Aufgabe über Mietverträge an die Mietenden weitergegeben. - Wie breit muss geräumt werden?
Die Gehwege sollten in einer Breite von mindestens 1,50 Metern von Schnee befreit und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln – zum Beispiel Sand oder Split – bestreut werden. Bitte möglichst auf Streusalz verzichten. - Wann muss geräumt und gestreut werden?
- Bei Schnee und Glätte zwischen 7:00 und 20:00 Uhr gilt: bitte zeitnah räumen und streuen.
- Was nach 20:00 Uhr herunterfällt oder gefriert, sollte werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr am nächsten Morgen beseitigt sein.
Die Stadt Schleswig bedankt sich herzlich für die Mithilfe aller Bürger*innen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Wege sicher bleiben und Unfälle vermieden werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung unter:
https://www.stadtwerke-sh.de/schleswig/umweltdienste-schleswig



