Stadt Schleswig erinnert an Räum- und Streupflichten bei Schnee und Glätte

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Redakteur
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Mit dem ersten Schneefall in der vergangenen Woche und anhaltendem Frost erinnert die Stadt Schleswig alle Anwohnenden an ihre Pflicht, Geh- und Radwege, Überwege sowie gefährliche Fahrbahnstellen an ihren Grundstücken von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Dies ist besonders wichtig, um allen Bürger*innen– auch jenen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind – eine sichere Teilnahme am Alltagsleben zu ermöglichen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Räum- und Streupflicht: Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke sind grundsätzlich verantwortlich. Diese Pflicht kann über Mietverträge an Mietende übertragen werden.
  • Breite des Gehweges: Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Metern von Schnee geräumt und bestreut werden. Die Stadt empfiehlt die Verwendung von abstumpfenden Mitteln wie Sand statt Streusalz.
  • Zeiten für Räumung und Streuung:
    • Schnee und Glätte zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr müssen unverzüglich nach ihrem Auftreten beseitigt werden.
    • Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr am Folgetag zu beseitigen.

Die Stadt Schleswig bittet um Beachtung dieser Regelungen, um die Unfallgefahr zu mindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Vielen Dank!

Weitere Details können der Straßenreinigungssatzung entnommen werden: https://www.stadtwerke-sh.de/schleswig/umweltdienste-schleswig

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