. Der Jahreswechsel rückt näher – und damit auch der traditionelle Gebrauch von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht. Die Stadt Schleswig weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden rechtlichen Vorgaben hin und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik.
Nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV ) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in unmittelbarer Nähe bestimmter Gebäude und Anlagen untersagt (§ 23 1. SprengV – Einzelnorm). Dazu gehören insbesondere:
- Kirchen,
- Krankenhäuser,
- Kinder- und Altenheime sowie
- besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen.
Verstöße gegen diese Vorgaben stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden konsequent verfolgt.
Ein generelles Verbot von Feuerwerk oder ein Verbot einzelner Straßen und Plätze ist in Schleswig derzeit nicht vorgesehen. Solche Einschränkungen würden erfahrungsgemäß lediglich zu einer räumlichen Verlagerung führen. Zudem gab es bislang keinen begründeten Anlass, der ein weitergehendes Verbot rechtfertigen würde.
Die Stadt setzt daher bewusst auf Aufklärung und Eigenverantwortung. „Wir möchten, dass alle Schleswigerinnen und Schleswiger sicher und friedlich ins neue Jahr starten. Ein achtsamer Umgang mit Feuerwerk schützt Menschen, Gebäude und Umwelt“, so Bürgermeister Stephan Dose.
Die Stadt bittet zudem darum, Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und die Umwelt zu nehmen sowie Feuerwerksreste ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Stadt wünscht allen Bürger*innen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und einen entspannten, sicheren Jahreswechsel.



