SCHLESWIG. Seit Mittwoch, den 24.11.2021, gilt für alle Besucher*innen des Rathauses und der Außenstellen wie z.B. Fachbereich Bau die 3 G-Regel.
Vor Betreten der Gebäude müssen Besucher*innen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind (Antigen-Schnelltest: nicht älter als 24 Std., PCR-Test: nicht älter als 48 Std., ein Selbsttest ist kein zertifizierter Nachweis).