3 G-Regel bei der Stadtverwaltung Schleswig

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur
Rate this post

SCHLESWIG. Seit Mittwoch, den 24.11.2021, gilt für alle Besucher*innen des Rathauses und der Außenstellen wie z.B. Fachbereich Bau die 3 G-Regel.

Vor Betreten der Gebäude müssen Besucher*innen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind (Antigen-Schnelltest: nicht älter als 24 Std., PCR-Test: nicht älter als 48 Std., ein Selbsttest ist kein zertifizierter Nachweis).

Nächster Beitrag

Kita St. Jürgen schmückt Weihnachtsbäume im Rathaus

SCHLESWIG. Am Mittwoch, den 24.11.2021, marschierten die Vorschulkinder sowie drei Erzieher*innen der Kita St. Jürgen zu Fuß mit dem Bollerwagen zum Rathaus. Mit leuchtenden Augen und voller Stolz konnten die Kinder, gemeinsam mit Bürgermeister Stephan Dose, selbst hergestellten Weihnachtsschmuck an zwei Weihnachtsbäumen aufhängen. Im Anschluss gab es eine kleine Stärkung […]