Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleswig haben sich an die Stadtverwaltung gewandt, weil sie sich über eine mögliche Umgehung der Langen Straße informieren wollten. Diese Umgehung findet sich im Rahmenplan für die Innenstadtsanierung und verläuft entlang eines Teils der ehemaligen Kreisbahntrasse außerhalb des festgesetzten Sanierungsgebietes.
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Der Bau der Straße würde den Ankauf von Grundstücken in der Langen Straße, in der Schlachterstraße und in der Noorstraße erforderlich machen. Vor diesem Hintergrund waren es vor allem betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, die sich über die Realisierung der Pläne Gedanken machten.
Der Fachbereich Bau informiert daher jetzt, dass der Rahmenplan ein informelles Planwerk ist und als Selbstbindungsplan der Stadt die Ziele der Sanierung bis 2030 in zeichnerischer Darstellung zusammenfasst. Er dient zunächst nur der anschaulichen Lokalisierung von geplanten Veränderungen im Sanierungsgebiet. Der Rahmenplan wird im Unterschied zum Bebauungsplan nicht als Satzung beschlossen und kann durch Beschluss der städtischen Gremien an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Er hat daher keine bindende Wirkung. Ob und in welchem Umfang die im Rahmenplan enthaltenen Maßnahmen in den kommenden Jahren umgesetzt werden, ist noch nicht abzusehen, zumal derzeit noch die Zustimmung des Fördermittelgebers aussteht.
Für die konkrete Maßnahme der Kreisbahntrasse bedeutet dies, dass ein Bebauungsplan für die geplante Trassenführung aufgestellt werden müsste. Darin ist eine entsprechende Bürgerbeteiligung zwingend vorgesehen und erforderlich.
„Ob wir jemals diese Umgehung bauen werden“, so Bürgermeister Dr. Christiansen, „steht derzeit noch in den Sternen und ist vom Bürgerwillen, vom Willen der Kommunalpolitik und nicht zuletzt von der Haushaltslage abhängig“.