Kreis Schleswig-Flensburg: Digitalisierung schafft mehr Bürgerservice: Fahrzeughalter können ihre Anschrift jetzt vor Ort ändern

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Redakteur
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(CIS-intern) – Wer zukünftig im Kreis Schleswig-Flensburg umzieht, muss nur noch eine Behörde, das Einwohnermeldeamt, aufsuchen. Ab dem 1. Oktober können Bürger*innen im Einwohnermeldeamt neben der Adressänderung auch die Halterdaten für ihr Fahrzeug ändern. Die Fahrt nach Flensburg oder Schleswig, in eine der Zulassungsstellen des Kreises, ist nicht mehr notwendig.

Foto: von Nile auf Pixabay

Die eigentliche Zuständigkeit für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren verbleibt zwar beim Kreis, kann aber jetzt auch vor Ort in der Amts- oder in der Gemeindeverwaltung durchgeführt und digital an den Kreis übermittelt werden. Die technischen Voraussetzungen sind bisher bei zwei Drittel der Gemeinden und Ämter umgesetzt. Die derzeit noch fehlenden Gemeinden und Ämter ziehen in Kürze nach.

„Die fortschreitende Digitalisierung des Kreises macht eine solche Aufgabenübertragung nun möglich. Nach einem Kreistagsbeschluss im Juni konnte der notwendige Vertrag mit allen Gemeinden und Ämtern geschlossen werden. Ein Mehrwert für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis: Sie sparen zukünftig Zeit, Aufwand und Mühe. Mein Dank gilt darüber hinaus den Gemeinden und Ämtern des Kreises, die den Ausbau und die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit erst möglich gemacht haben“, betont Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.

Rund 4.100 Ummeldungen pro Jahr führen die beiden Kfz-Zulassungsstellen des Kreises durch. Für Änderungen bei Umzügen, die nicht innerhalb des Kreises durchgeführt werden, ist weiterhin ein Besuch der Zulassungsstellen in Flensburg oder Schleswig notwendig.

Ab dem 1. Oktober ist eine Ummeldung in den Ämtern Schafflund, Langballig, Hürup, Oeversee, Mittelangeln, Kappeln-Land, Arensharde, Südangeln, Haddeby und Kropp-Stapelholm sowie der Gemeinde Handewitt und den Städten Kappeln und Glücksburg möglich. Zeitnah wird dies auch in der Gemeinde Harrislee sowie den Ämtern Geltinger Bucht, Eggebek, Süderbrarup und bei der Stadt Schleswig möglich sein. Für Rückfragen werden die Bürger gebeten, sich direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt zu wenden.

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