Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Rechtsstreit um die Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung des Wikingecks äußert sich Schleswigs Bürgermeister Jonas Kähler wie folgt: „Ich bedaure die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts im vergangenen Jahr, bin ich davon ausgegangen, dass diese Einschätzung auch in der nächsten Instanz Bestand haben wird. Leider hat das Gericht in diesem Verfahren die Frage nach dem Eigentum an den Flächen nicht betrachtet. Für uns ist jetzt wichtig, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten und genau zu prüfen. Anschließend werden wir uns eng mit dem Kreis Schleswig-Flensburg abstimmen.“
Stadt Schleswig zu „Keine Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung des Wikingecks“
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