Schleswig-Holsteins Sonderrolle im Glücksspiel-Lizenz-Chaos

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur
Rate this post

Der Glücksspielmarkt in Deutschland soll neu geordnet werden. Seit der Einführung des neuen Glücksspielstaatsvertrags der Länder zum 1. Juli 2012 ist die Lage allerdings nicht wie gewünscht übersichtlicher geworden. Im Gegenteil: Die Lizenzvergabe steckt in einer Sackgasse, auf dem Markt herrscht mehr Chaos als je zuvor. Nach seinen ganz eigenen Regeln spielt das Bundesland Schleswig-Holstein: Die Norddeutschen haben noch vor dem Staatsvertrag einige Lizenzen auf eigene Faust vergeben. Das trägt natürlich auch nicht gerade zur Durchschaubarkeit der Gesamtsituation bei.

Foto: Günter Förg / pixelio.de

Schleswig-Holstein wurde es irgendwann zu bunt. Noch bevor der von den Ländern vereinbarte Glücksspieländerungsstaatsvertrag, wie das Papier offiziell heißt, am 1. Juli 2012 in Kraft trat, gab die damals schwarz-gelbe Regierung des nördlichsten deutschen Landes im Eilverfahren Lizenzen an einige private Wettanbieter aus. Unter anderem Bwin, Betfair oder das ohnehin in Kiel ansässige Mybet erhielten den Zuschlag und dürfen fortan legal Sportwetten an die Einwohner Schleswig-Holsteins ausgeben. Grundsätzlich gilt in Deutschland im Moment immer noch der – nicht mehr ganz zeitgemäße – Status Quo des staatlichen Wettmonopols. Nur die Lotto-Tochter Oddset darf Sportwetten legal anbieten. Alle anderen Anbieter bewegen sich in einer Art Grauzone. Sie besitzen Lizenzen in Gibraltar oder Malta und operieren mit diesen Lizenzen auch auf dem deutschen Markt. Gerade online, wo Ländergrenzen so durchlässig sind wie nirgends sonst, funktioniert das hervorragend.

Kieler Ausnahmeregelung vom Spieleverbot
Durch die Sonderregelung Schleswig-Holsteins hatten die Unternehmen rein rechtlich in Deutschland den Fuß noch weiter in der Tür. Während die Lizenzen aus diesem Zeitraum noch ein paar Jahre gelten, lief die Erlaubnis, die die Norddeutschen an neun Anbieter ausgegeben hatten, nur vom 1. Januar 2012 bis zum 8. Februar 2013. Sie stellte eine Ausnahmeregelung zum grundsätzlich in Deutschland geltenden Recht dar, nach dem die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet sowie die Werbung für Glücksspiele im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme ist allerdings auch schon in dieses „Spieleverbot“ integriert: Für Lotterien und Sportwetten kann die Verwendung des Internets gestattet werden. Damit soll kurioserweise eine Alternative zum illegalen Glücksspielangebot an die Hand gegeben werden, um der Verbreitung dieser unerlaubten Spiele einen Riegel vorzuschieben.

Die Gesellschaft Digibet um Geschäftsführer Gert Albers bietet auf ihrer Internetseite Glücksspiele an und beruft sich auf eine gibraltarische Lizenz. Nach einer Klage der Westdeutschen Lotterie verbot ein deutsches Gericht Digibet, über das Internet Glücksspiele an deutsche Einwohner anzubieten. Das Unternehmen wandte sich an den Bundesgerichtshof und berief sich auf die liberalere Regelung in Schleswig Holstein. Diese sei möglicherweise geeignet, die in den anderen Ländern geltenden strengen Regelungen als nichtig zu entlarven – immerhin gelten ja in Deutschland auch Vorschriften für freien Dienstverkehr.

EuGH bestätigt: Schleswig-Holsteins Regelung war rechtens
Am Ende landete der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser ließ verlauten, dass das Verbot, Glücksspiele zu veranstalten, zwar den freien Dienstleistungsverkehr beschränkt, jedoch gerechtfertigt ist, weil es als Regelung zum Allgemeinwohl beitragen soll. Zudem betonten die Richter, dass die schleswig-holsteinische liberale Regelung aufgrund ihrer zeitlichen Begrenztheit auf unter 14 Monate und die räumliche Beschränkung auf nur ein Bundesland die Eignung der strengen Vorschriften der anderen Bundesländer nicht ernsthaft in Frage stellt. Die deutsche Regelung im Bereich der Glücksspiele, so die Richter weiter, könne wegen der mit ihr verfolgten Ziele des Allgemeininteresses mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbart werden und sei daher verhältnismäßig. Das Kieler Glücksspiel-Gesetz war also rechtens.

Justizia

Thorben Wengert / pixelio.de

Der Rechtsstreit um die Lizenzen ist deshalb allerdings noch lange nicht beendet. Hintergrund ist folgender: Nach der Verabschiedung des neuen Glücksspielstaatsvertrags durch die Länder wurde das hessische Innenministerium damit beauftragt, 20 Lizenzen zu vergeben. Diese Begrenzung wurde von den Innenministern mehr oder weniger willkürlich festgelegt und macht den Staatsvertrag besonders angreifbar. Als die hessische Regierung sich nämlich auf 20 Anbieter festgelegt hatte, die eine bundesdeutsche Lizenz erhalten sollten, kamen, wenig überraschend, im Handumdrehen die Klagen der nicht berücksichtigten Anbieter. Kurioserweise waren nämlich auch einige „Große“ nicht unter den Auserwählten, die Marktführer Tipico oder Bet365 beispielsweise. Einen Beigeschmack hinterließ die von den Hessen bekanntgegebene Liste auch, weil es mit Oddset und der von der halb-staatlichen Telekom betriebenen Sportwetten GmbH gleich zwei Anbieter mit erstklassigen Verbindungen in die deutschen Regierungen – völlig überraschend – hinein geschafft hatten. Lizenzvergabe an Privatanbieter: Klagen der Nicht-Berücksichtigten haben Erfolg.

Viele, die es nicht auf die 20er-Liste geschafft hatten, konnten eigentlich alle notwendigen Kriterien erfüllen, wurden nur aufgrund der willkürlichen Grenze von 20 ausgeschlossen. Dass das nicht tragbar ist, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden und untersagte dem Land Hessen daraufhin die Vergabe der Lizenzen an die Sportwettenanbieter. Seitdem liegt das Verfahren komplett auf Eis. Offenbar haben die Länder es nun doch nicht so eilig, die Regulierung und Liberalisierung des Wettmarktes durchzuziehen.

Die Lizenzvergabe Top20 des Hessischen Innenministeriums
Cashpoint
Admiral Sportwetten
ODDSET
Oddsline Entertainment AG
Primebet International Ltd.
Bwin
Digibet
Bet-at-home
Ladbrokes
Bet90
Deutsche Sportwetten GmbH
Mybet
Betfair
Intermedia GmbH
Bernd Hobiger Wettbüro Goldesel
RULEO Alpenland
Racebets International
Albers Wettbörsen Deutschland
Bet3000
Star Sportwetten

Dass das Vorhaben überhaupt konkret wurde, lag ohnehin nicht etwa daran, dass die Länder keine Lust mehr auf das staatliche Glücksspielmonopol hatten. Der Anstoß kam auch hier vom Europäischen Gerichtshof. Dieser gab im Herbst 2010 bekannt, das Glücksspiel-Monopol in Deutschland verstoße gegen europäisches Recht. In der Begründung sprachen die Richter davon, dass durch die Regelung Spielsucht keineswegs begrenze, weil der Staat gleichzeitig zu viel für seine eigenen Wettangebote wirbt. Nachdem die Länder zunächst guten Willen zeigten und einen neuen Staatsvertrag auf den Weg brachten, der festlegte, dass in Zukunft auch private Anbieter in Deutschland zugelassen werden sollen, herrscht nach dem auf Eis gelegten Vergabeverfahren Stillstand.

EU macht Druck – Hertha BSC profitiert
Das passt der EU selbstverständlich gar nicht. Drei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages, der allerdings de facto noch keine Änderungen hervorgerufen hat, handelte sich die Bundesregierung einen ordentlichen Rüffel ein. Die EU-Kommission schrieb in einem Brief an Merkel und Co., das „gegenwärtig fortdauernde unionsrechtswidrige Sportwettenmonopol“ sei „unverzüglich zu beenden“. Die deutschen Behörden wurden dazu aufgefordert, dringend Auskunft darüber zu geben, welche Schritte sie unternehmen würden, um das Geschäft endlich zu liberalisieren. Was als nächstes passiert, ist absolut offen.

Dem Bundesligisten Hertha BSC Berlin ist die gesamte Diskussion währenddessen relativ egal: Die „Alte Dame“ tat sich zuletzt dadurch hervor, als neuen Trikotsponsor den Online-Sportwettenanbieter „bet-at-home“ zu präsentieren. Dass der Deal, der den Berlinern 4,5 Millionen Euro pro Jahr einbringt, nicht von den Behörden untersagt worden ist, liegt auch an der schleswig-holsteinischen Lizenz, die das Unternehmen vorzuweisen hat. Diese verleiht dem Unternehmen einen gewissen Grad an Glaubwürdigkeit. Die nicht erfolgte staatliche Intervention bei dem Millionen Deal ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass bet-at-home – aufgrund fehlender eindeutiger Regelungen mehr oder weniger freiwillig – brav seine fünfprozentige Wettsteuer abführt. Genau wie der Fiskus freut sich auch Hertha vordergründig erst einmal über die 18 Millionen, die der Vierjahresvertrag einbringen wird. Und hofft, dass die Fans dem Aufruf, der künftig auf dem Trikot steht, nicht Folge leisten und weiterhin ins Stadion kommen, anstatt zuhause zu bleiben und zu wetten.

Quellen:

http://www.bestewettanbieter.de/testberichte/mybet/

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-06/cp140085de.pdf

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/sportwetten-gericht-stoppt-lizenzvergabe-in-hessen-a-992457.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/sportwetten-in-deutschland-europaeischer-gerichtshof-kippt-gluecksspiel-monopol-a-716316.html#

https://www.tagesschau.de/inland/gluecksspiel-100.html

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/gluecksspiel-eu-erhoeht-den-druck-beim-sportwetten-monopol/12023594.html

http://www.berliner-zeitung.de/hertha/bet-at-home-geldspritze-vom-wettanbieter-fuer-hertha-bsc,10808800,31278274.html

http://www.morgenpost.de/sport/hertha-aktuell/article205443937/Gluecksspielanbieter-Bet-at-home-wird-Hertha-Hauptsponsor.html

Nächster Beitrag

Kreis Schleswig-Flensburg informiert zum Corona-Virus

In Nordrhein-Westfalen sind die ersten Coronavirus-Patienten bestätigt worden. In Italien werden ebenfalls immer mehr Fälle bekannt. Die Angst vor der Lungenkrankheit, die durch den Virus ausgelöst werden kann, wächst. Foto: von _freakwave_ auf Pixabay Das Gesundheitsamt des Kreises Schleswig-Flensburg prüft mehrmals täglich die aktuelle Lageeinschätzung des Robert Koch-Institutes (RKI). Zusätzlich […]