(CIS-intern) – Die Schlei-Region ist eines von fünf Tourismus-Modellprojekten im Land. Ziel des Modellprojekt-Konzeptes ist es, unter wissenschaftlicher Beobachtung vorsichtige Öffnungsschritte des Tourismus einzuleiten.
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Ab dem 13. Mai 2021 dürfen nun Gaststätten und andere Gastronomiebetriebe, einschließlich Hotels und anderer Beherbergungsbetriebe mit angeschlossener Gastronomie, Personen auch im Innenbereich bewirten. Die Ausnahmeregelung vom Bewirtungsverbot gilt nur für Gaststätten und andere Gastronomiebetriebe, die sich zur Teilnahme am Modellprojekt „Konzept zum Restart im Tourismus in der LTO Ostseefjord Schlei“ bei der Ostseefjord Schlei GmbH angemeldet und sich zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen schriftlich verpflichtet haben.
Gäste müssen beim Betreten einen Testnachweis erbringen, der maximal 24 Stunden alt sein darf, zudem gelten Kontaktdatenerhebungen und Hygienevorgabe genauso wie Personenzahlbegrenzungen und zeitliche Begrenzungen bei der Ausgabe von Alkohol. Außerdem wurde eine Sperrstunde eingerichtet: Die Betriebe müssen ab 23 Uhr schließen. Als rechtliche Grundlage dient eine Allgemeinverfügung des Kreises, die Nebenbestimmungen und Auflagen enthält (AV_Modellregion_Gastronomie).
Das Modellprojekt wird weiterhin wissenschaftlich begleitet und engmaschig vom Gesundheitsamt des Kreises beobachtet. Die Allgemeinverfügung gilt befristet vom 13.05.2021 bis 16.05.2021. Eine Verlängerung ist möglich unter Voraussetzung der Fortführung des Modellprojektes.