Straßenverkehrsbehörde in der Woche vom 26. bis 30. Mai 2025 nur eingeschränkt erreichbar

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Redakteur
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Vom 26. bis 30. Mai 2025 ist die Straßenverkehrsbehörde aufgrund einer vorübergehenden personellen Engpasssituation nur eingeschränkt erreichbar.

In dieser Zeit können Anliegen insbesondere zu Sondernutzungserlaubnissen sowie verkehrsrechtlichen Anordnungen nicht wie gewohnt bearbeitet werden.

Dringende Anfragen können per E-Mail an strassenverkehr@schleswig.de gerichtet werden. Die Stadt Schleswig bittet um Verständnis, dass es zu verzögerten Rückmeldungen kommen kann. Die Kolleg*innen des Sachgebietes Straßenrecht bemühen sich, in besonders dringlichen Fällen, möglichst zeitnah eine Lösung zu finden.

Die Stadt Schleswig bittet um Verständnis für die eingeschränkte Erreichbarkeit und dankt vorab für die Geduld der Bürger*innen.

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