Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Schleswig-Flensburg möchte auf den bevorstehenden Abschluss eines spannenden und innovativen Projektes hinweisen:
Das Projekt „Steigerung der digitalen Reife des Fachdienstes Gesundheit (Gesundheitsamt) Schleswig-Flensburg“ (DGAS) nähert sich seinem erfolgreichen Abschluss. Es handelt sich um einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung von Verwaltungsabläufen im Kreis Schleswig-Flensburg.
Die Corona-Pandemie hat in Deutschland vor Augen geführt, welche Medienbrüche, tradierten und nicht optimierten Abläufe eine effektive Aufgabenerfüllung hemmen. Seitens der Bundesregierung wurde ein Förderprogramm mit dem Titel „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ aufgelegt. Zunächst erfolgten nach einem bei IT-Entwicklungsprozessen üblichen Messverfahren, dem Reifegradmodell, die Sachstandsbestimmung in verschiedenen Dimensionen, wie Digitalisierungsstrategie, Mitarbeiterorientierung, Prozessdokumentation und ‑digitalisierung, IT-Bereitstellung und IT-Sicherheit sowie Bürgernähe, Zusammenarbeit und Softwarte/Daten/Interoperabilität.
Der Pakt für den ÖGD ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird durch EU-Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert.
Im Rahmen des Projektes erfolgte die Analyse und der Ist‑/Soll-Abgleich von Behörden-Prozessen, die Schulung der Mitarbeiter, die Einführung einer einheitlichen Amtssoftware und die Verbesserung der IT-Sicherheit, damit konnte eine signifikante Verbesserung u.a. in den Bereichen Digitalisierungsstrategie, Prozessdokumentation und –digitalisierung, IT-Sicherheit, Softwarebereitstellung und Mitarbeiterorientierung durch Schulungen erreicht werden.
Eine Fortsetzung findet diese Entwicklung im Verbundprojekt Landesdateninfrastrukturdienst/Prozessdigitalisierung (LaDaDi-ProDi) mit der Stadt Neumünster und den Kreisen Pinneberg und Plön. Ziel ist die Implementierung einer gemeinsamen Datenplattform in Schleswig-Holstein für die Gesundheitsämter, auf der dann eine End-zu-End-Digitalisierung der Prozesse „elektronische Todesbeurkundung“ und „Unterbringungsverfahren nach Landesrecht“ erfolgen wird.