Der Kreis Schleswig-Flensburg ist ein äußerst attraktives Ziel für Feriengäste. Die Region bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten, von Wassersport über Wanderungen bis hin zu kulturellen Sehenswürdigkeiten. Diese Vielfalt macht Ferienwohnungen zu einer gefragten Unterkunftsoption.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Umnutzung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedarf. Eine solche Nutzungsänderung muss beantragt werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben und damit auch sicherheitsrelevanten Faktoren erfüllt sind.
Alle Frage rund um das Thema Ferienwohnung wurden jetzt in einem umfangreichen Fragenkatalog, einem sogenannten FAQ, beantwortet. Dieser findet sich ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung unter https://www.schleswig-flensburg.de/FAQ-Ferienwohnen/.
„Mit diesen FAQ möchten wir als Partner der Wirtschaft vor Ort und Unterstützer des touristischen Angebotes möglichst umfassend informieren und Transparenz zum Thema Ferienwohnung herstellen“, so Christoph Dahl, Leiter der Bauaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg. „Wer dies bisher versäumt hat, bekommt hier die entsprechenden Hinweise, um ggf. notwendige Anträge zur nachträglichen Legalisierung auf den Weg zu bringen.“