Die Stadt Schleswig treibt den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen konsequent voran. Ziel ist es, allen Menschen – insbesondere mobilitätseingeschränkten, älteren sowie seh- und hörbehinderten Bürgerinnen und Bürgern – einen uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung
Die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV ist nicht nur ein kommunales Anliegen, sondern rechtlich fest verankert. Auf Bundesebene verpflichtet das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in § 8 Abs. 3 die Aufgabenträger, in Regionalen Nahverkehrsplänen die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen zu berücksichtigen. Auf Landesebene konkretisiert das ÖPNV-Gesetz Schleswig-Holstein (ÖPNVG SH) diese Zielsetzung und fordert in § 1 Abs. 4 ausdrücklich die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitäts- oder Sinneseinschränkungen. Ergänzt wird dies durch den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), die die Gleichberechtigung und Teilhabe aller Menschen sichern.
Entscheidungsfaktoren für Lage und Bauweise
Jede neue Haltestelle in Schleswig wird gemäß den geltenden technischen und gestalterischen Richtlinien barrierefrei ausgeführt. Die Auswahl der Haltestellenform und deren konkrete Lage ist jedoch abhängig von zahlreichen Faktoren: Verkehrsführung und Platzverhältnisse vor Ort, Parkverhalten im Umfeld, Fahrbahnquerschnitte, Frequentierung der Haltestelle, Kompatibilität mit eingesetzten Fahrzeugtypen und Sicherheitsanforderungen für wartende Fahrgäste.
Ein zentrales Ziel ist eine möglichst geringe Lücke („Spalt“) sowie eine geringe Höhendifferenz zwischen Bus und Bordsteinkante – für ein sicheres, stufenfreies Ein- und Aussteigen.
Typen barrierefreier Bushaltestellen
Im Stadtgebiet Schleswig kommen – je nach örtlicher Gegebenheit – unterschiedliche Haltestellenformen zum Einsatz:
- Buskaps: Hervorgezogen in die Fahrbahn; ermöglichen ein gerades Anfahren und ebenerdiges Einsteigen bei gleichzeitig hoher Aufenthaltsqualität.
- Busbuchten: Rückversetzt zur Fahrbahn, vorteilhaft für den fließenden Verkehr, aber mit höherem Flächenbedarf und unter Umständen erschwerter Barrierefreiheit.
- Busbuchten mit Nase/Haltestellentaschen: Sonderformen mit kompakterem Platzbedarf, geeignet bei eingeschränkten Flächenverhältnissen.
- Haltestelleninseln: Zwischenfahrbahnlage entlang separater Busspuren; ermöglichen exakte Anfahrt, erfordern jedoch sichere Querungen und gute Wegeführung zur Mittelinsel.
Buskap statt Busbucht am Beispiel der Schubystraße
An der Haltestelle Schubystraße/Ecke Schützenredder wurde ein Buskap anstelle der bisherigen Busbucht umgesetzt. Ein regelkonformer Umbau der alten Bucht wäre aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – etwa angrenzender Einmündungen und fehlender Flächenreserven – nicht realisierbar gewesen. Das Buskap ermöglicht dem Bus ein sicheres, gerades Anfahren direkt am Fahrbahnrand und erleichtert so mobilitätseingeschränkten Fahrgästen den Ein- und Ausstieg. Gleichzeitig wird vermieden, dass falsch parkende Fahrzeuge die Haltestelle blockieren. Für den übrigen Verkehr bedeutet dies ggf. kurze Wartezeiten während des Halts – eine bewährte und inklusive Lösung.
Bereits realisierte und geplante Maßnahmen
Seit Juni 2024 wurden bereits mehrere Bushaltestellen im Stadtgebiet ein- bzw. beidseitig barrierefrei umgebaut, unter anderem: beidseitig – Königsberger Straße, Mühlenredder, Knud-Laward-Straße/Freiheit, Marie-Currie-Straße, Breslauer Straße und St.-Jürgener Straße/ Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg (VSF) sowie einseitig – Kattenhunder Weg, Klosterhofer Straße, Klappschau, Domfriedhof, Husumer Straße, Husumer Baum, Bahnhofstraße, Schubystraße/Ecke Schützenredder und Kolonnenweg/Pulverholzer Ziegeleiweg.
Für das laufende Jahr sind weitere Maßnahmen vorgesehen. Folgende Haltestellen werden bis Ende 2025 barrierefrei umgestaltet: Knud-Laward-Straße/Holm (beidseitig) und Gallberg (Nacharbeiten).
Die Stadt Schleswig arbeitet dabei eng mit den Verkehrsunternehmen, dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH), den Behindertenbeauftragten sowie Bauunternehmen zusammen. Jede Umbaumaßnahme wird durch ein Fachplanungsbüro begleitet und erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Normen und Richtlinien.
Nicht gegen, sondern für alle Verkehrsteilnehmenden
Ein häufiges Missverständnis: Der Bau barrierefreier Bushaltestellen zielt nicht darauf ab, den Individualverkehr zu behindern oder Autofahrer*innen einzuschränken. Vielmehr handelt es sich um eine Maßnahme für mehr Teilhabe, Sicherheit und Komfort – auch für ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen, temporär eingeschränkte Personen oder Fahrgäste mit viel Gepäck. Wo immer möglich, werden Lösungen umgesetzt, die sowohl den Anforderungen des ÖPNV als auch dem fließenden Straßenverkehr gerecht werden.
Bürgermeister Stephan Dose betont: „Barrierefreie Haltestellen sind ein Schlüssel zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Jeder Mensch, ob mit oder ohne Einschränkung, soll sich in Schleswig sicher und eigenständig fortbewegen können. Deshalb investieren wir gezielt in die Barrierefreiheit unserer städtischen Infrastruktur.“