Bald wieder freie Zugänge ohne Beschränkungen zu öffentlichen Gebäuden in Schleswig

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Redakteur
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(CIS-intern) –  SCHLESWIG. Die Corona-Pandemie bestimmt nach wie vor in vielen Bereichen unser Handeln. Dennoch hat das Land Schleswig-Holstein einen Stufenplan erarbeitet, der im Kern die schrittweise Aufhebung von weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens vorsieht. Dies ermöglicht auch eine Anpassung der Regelungen der Stadt Schleswig.

Ab 20. März 2022 wird die Zugangsbeschränkung für die Öffentlichkeit („3G-Regel“) aufgehoben. Gleichzeitig werden die Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten vor den städtischen Gebäuden eingestellt. Somit werden diese grundsätzlich wieder für die Öffentlichkeit geöffnet und bieten den Bürgerinnen und Bürgern freien Zugang während der Öffnungszeiten. Der Zutritt erfolgt weiterhin vorrangig nach Terminvereinbarung. Über die Homepage der Stadt Schleswig können Termine für das Einwohnermeldeamt vereinbart werden (Online-Terminvergabe / Stadt Schleswig). Natürlich stehen weiterhin auch die herkömmlichen Wege der Terminvereinbarung zur Verfügung.

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