Im Zuge der Wiederherstellung des Geh- und Radweges wird in der „Moltkestraße“ im Bereich der Hausnummern 13 bis 25 eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Der Verkehr ist in diesem Abschnitt vom 14. Juli bis einschließlich 8. August 2025 nur in Fahrtrichtung „Poststraße“ zugelassen. Gleichzeitig erfolgt in diesem Bereich eine Teilsperrung der Fahrbahn.
Eine entsprechende Umleitung wird für den Verkehr in Richtung „Schubystraße“ über die „Lutherstraße“ und „Bismarckstraße“ eingerichtet.
Die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger im Bereich der „Moltkestraße 13 bis 25“ werden bis Freitag, 11. Juli 2025, durch Postwurfsendungen über die Maßnahme informiert.
Die Stadt Schleswig bittet um Verständnis für die mit der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen.