Hygienebelehrung seit 1. Oktober auch online möglich

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Redakteur
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Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Schleswig-Flensburg bietet seit dem 1. Oktober 2024 die Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz auch online an. Personen die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten und eine Belehrung benötigen, können diese dann bequem von zu Hause aus durchführen, die Gebühren elektronisch entrichten und erhalten direkt die entsprechende Bescheinigung. Das Verfahren wird vom Technologiezentrum Glehn (TZG) betreut und steht allen Interessierten offen.Buchbar sind Termine ab 1. Oktober 2024 für Montag-Freitag 8:00-20:30 Uhr und Samstag 9:00-15:30 Uhr.

Alle weiteren Informationen gibt es auf der Homepage des Kreises unter https://www.schleswig-flensburg.de/Belehrung-43-IfSG-/

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